Verfahren gegen Cansu Özdemir eingestellt

Der Rechtsstreit um ein von Cansu Özdemir, der Ko-Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, im Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlichtes Bild mit der Fahne der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist beendet.

Das Berufungsverfahren am Landgericht Hamburg gegen die Ko-Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Cansu Özdemir, wegen einem bei Twitter veröffentlichten Bild mit der Fahne der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist gegen eine Zahlung in Höhe von 2.250 Euro eingestellt worden. Der für Dienstag geplante Prozess entfalle damit, teilte das Hanseatische Oberlandesgericht am Montag mit.

Cansu Özdemir hatte im November 2017 im Rahmen einer Twitter-Kampagne gegen das PKK-Verbot auf ihrem Account ein Bild der Nachrichtenagentur dpa mit einer PKK-Fahne geteilt. Versehen war das Bild mit dem Slogan „Weg mit dem PKK-Verbot“ und dem Zusatz „Forbidden in Germany“. Die Staatsanwaltschaft hatte im April 2019 Anklage wegen § 20 Vereinsgesetz (Teilen von verbotenen Symbolen) erhoben. Die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei hatte zuvor Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl eingelegt.

Ende Oktober wurde Özdemir wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz verurteilt. Eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro (30 Tagessätzen á 150 Euro) setzte die Richterin aber im Rahmen einer sogenannten Verwarnung mit Strafvorbehalt für zwei Jahre zur Bewährung aus. Zugleich hatte sie Özdemir die Auflage gemacht, 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu spenden. 

Die Richterin war offensichtlich in einem schweren Zwiespalt, als sie am 28. Oktober 2019 das Urteil verlas. Sie erklärte, es sei für sie eine „schwere Entscheidung“, da nicht sie selbst, sondern die Legislative über das PKK-Verbot zu entscheiden habe. Verbotene Symbole zu zeigen, sei in bestimmten Zusammenhängen, so zum Beispiel in wissenschaftlichen Arbeiten, Schulbüchern etc. zur „staatsbürgerschaftlichen Aufklärung“ erlaubt, nicht aber im „politischen Tageskampf“, worum es sich ihrer Meinung nach handele. 

Offensichtlich hatte die Richterin nicht den Mut, sich gegen das unsinnige Verbot der Symbole der kurdischen Befreiungsbewegung zu stellen, war jedoch von der politischen Bewertung, die Cansu Özdemir abgegeben hatte, nicht unbeeindruckt. Faktisch bedeutete die Drohung einer Zahlung von mehreren Tausend Euro jedoch einen politischen Maulkorb.