Verbot kurdischer Verlage: „Einer Demokratie unwürdig“

Vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig beginnt heute der Prozess um das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien und MIR Multimedia. KON-MED bezeichnet das Verbot als „einer Demokratie unwürdig“.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig beginnt heute der Prozess um das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien und MIR Multimedia. Den 2019 von Bundesinnenminister Seehofer verbotenen Medienvertrieben wird vorgeworfen, allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK zu dienen. Etwa 50.000 Werke kurdischer Kultur wurden beschlagnahmt.

„Es ist einer Demokratie unwürdig, traditionelles Liedgut sowie Geschichts- und Kinderbücher zu konfiszieren und wegzusperren“, kommentierte Zübeyde Zümrüt als Ko-Vorsitzende von KON-MED, dem größten kurdischen Dachverband in Deutschland, in einer Erklärung im Vorfeld der Verhandlung.

Bei der Vorbereitung des Prozesses bekamen die Anwält:innen der klagenden Verlage zunächst keine Akteneinsicht. Bis heute dürfen die Anwält:innen nur die Geschäftsunterlagen und nicht die beschlagnahmten Bücher oder das konfiszierte Musikarchiv sichten.

Anlässlich des Prozesstermins haben mehr als hundert Einzelpersonen, Buchhandlungen, Verlage und andere kulturelle Einrichtungen eine Solidaritätserklärung abgegeben. Der Appell trägt den Titel „Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt – für die Aufhebung des Verbots des Mezopotamien Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia“. Seit der ersten Veröffentlichung sind weitere Unterzeichnende hinzu gekommen.