Der Internationale Kultur- und Solidaritätsverein Regensburg (IKS) fordert die sofortige Aufhebung des Verbots kurdischer Verlage. Am Mittwoch wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien-Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia gegen ihr Verbot verhandelt. Im Februar 2019 wurden die Räumlichkeiten der Verlage in Neuss von der Polizei gestürmt. Dabei wurde der gesamte Bestand konfisziert: Bücher, Musik-CDs, Archivmaterial, Instrumente und technische Geräte. Beide Verlage wurden im Anschluss vom Bundesinnenminister verboten.
„Definitionsmacht der Herrschenden“
Der IKS erklärt im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass sich das Verbot der Verlage nahtlos in die Kriminalisierung von Kurd:innen durch den deutschen Staat einreiht: „Dabei müssen wir immer wieder auf das PKK-Verbot in der BRD von 1993 verweisen, das die Grundlage für den Großteil der Repressionen darstellt. Auch in diesem Fall wurden die Verlagsverbote mit angeblicher Verbindung zur PKK begründet. Seit der Einführung des PKK-Verbotes fordern wir die Abschaffung desselbigen. Die PKK ist eine Befreiungsbewegung, die sich gegen den faschistischen Terror und die gezielte Vernichtung und Vertreibung der kurdischen Bevölkerung durch den türkischen Staat zur Wehr setzt. Wir als IKS lehnen es ab, Freiheitskampf mit Terrorismus gleichzusetzen, wir lehnen die Definitionsmacht der Herrschenden ab. Sowohl das Verbot der Verlage als auch das PKK-Verbot dürfen wir nicht nur auf dem juristischen Weg, sondern müssen es vor allem politisch bekämpfen.“
„Das Verbot der Verlage ist unzulässig“
Der IKS weist darauf hin, dass das Verbot der Verlage unzulässig war und ist: „Denn bislang gibt es kein einziges Verfahren gegen die Unternehmen wegen der Veröffentlichung eines Buches oder einer CD zum Beispiel wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Wie kann es dann rechtens sein, plötzlich einen ganzen Verlag zu verbieten? Zudem wurde hier das gesamte Gut der kurdischen Kultur in der BRD beschlagnahmt und jetzt der Öffentlichkeit vorenthalten. Davon ist auch das wohl weltweit größte Archiv an kurdischer Musik betroffen. Selbst in der langen Geschichte der Verfolgung von Kurd:innen in Deutschland ist das ein besonders krasses Beispiel.
Die Anwälte beider Verlage monieren, dass ihnen durch die komplette Beschlagnahmung auch keinerlei Unterlagen über die Tätigkeiten der Betriebe zur Verfügung standen, um eine effektive Verteidigung durchführen zu können. Erst im November 2021 wurde ihnen die teilweise Einsicht in Akten und Asservate gewährt, so dass sie die Klage auch begründen konnten.“
Zensur kurdischer Kultur
Das Verbot der Verlage und die Räumung ihres gesamten Bestandes ist für den IKS „eine noch nie dagewesene Zensur der gesamten kurdischen Kultur, die zugleich einen Angriff auf die kurdische Identität darstellt. Das Bundesinnenministerium reiht sich nahtlos ein in den Krieg der Türkei gegen die kurdische Bevölkerung und Identität. Wie wir aufgeführt haben, hat das Verbotsverfahren keinerlei Legitimation. Der einzige Grund dafür ist die enge Zusammenarbeit der BRD mit der Türkei. Am 26. Januar wird im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot der Verlage und gegen die rechtswidrigen Maßnahmen der deutschen Bundesregierung geklagt. Vor dem Gebäude wird eine Solidaritätskundgebung abgehalten. Mit unserer Stellungnahme möchten wir unsere Solidarität nach Leipzig schicken und alle zum Protest aufrufen: Hoch die internationale Solidarität! Weg mit dem PKK-Verbot!“