Urteilsverkündung im §129b-Verfahren gegen Gökmen Çakil

Nach viermonatiger Verhandlungsdauer wird der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz am 19. Februar das Urteil gegen den kurdischen Aktivisten Gökmen Çakil fällen.

Am Freitag, dem 19. Februar, wird der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz das Urteil gegen Gökmen Çakil fällen. Das gibt der Rechtshilfefonds Azadî e.V. bekannt. In der Erklärung zur Urteilsverkündung  im §129b-Verfahren gegen den 38-Jährigen heißt es:

Keine individuelle Straftat

Wegen des Vorwurfs, Mitglied in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland zu sein und in diesem Rahmen ab Ende 2017 bis Juni 2019 als „hauptamtlicher Kader“ die „PKK-Gebiete“ Rheinland-Pfalz, das Saarland und Hessen verantwortlich geleitet zu haben, war er am 2. Januar 2020 in Frankfurt/M. festgenommen worden. Der Anklage zufolge habe er Versammlungen, Veranstaltungen und Spendengeldsammlungen organisiert, finanzielle Angelegenheiten koordiniert oder mit anderen Gebietsverantwortlichen regelmäßig kommuniziert.

Einer individuellen Straftat wurde er nicht beschuldigt.

Hoffnung auf „gerechte Entscheidung“…

Gökmen Çakil hat sich während des Prozesses mehrmals zu Wort gemeldet. In der Verhandlung am 25. Januar 2021 brachte er sein Bedauern zum Ausdruck, dass sich „Kurden und Deutsche bei solchen Verfahren gegenüberstehen müssen“. Er sei davon überzeugt, dass seine Aktivitäten „weder Deutschland noch dem deutschen Volk noch der deutschen Demokratie in irgendeiner Weise geschadet“ habe. Auch deshalb empfinde er die Beschuldigungen der Anklage als „wirklich verletzend“. Krieg sei „eine traurige und verdammte Sache“ und „ein Fluch für die Menschheit“. Doch wolle er fragen : „Was kann man denn tun, wenn man mit Panzern, Kanonen und Flugzeugen angegriffen wird?“ Es könne von den Kurd*innen nicht erwartet werden, „dass sie sich vor ihren Mördern ergeben“. Angesichts dessen hoffe er auf eine „gerechte Entscheidung“.

… gegen politische Interessen

Es steht zu befürchten, dass sich die Hoffnung von Gökman Çakil nicht erfüllt wird.

Denn: In den 129b- Verfahren geht weder um Gerechtigkeit noch um die Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungen, sondern um außen- und wirtschaftspolitische Interessen, denen sich die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte zu unterwerfen haben. Schließlich basiert auch dieser Prozess auf der Ermächtigung des Bundesjustizministeriums zur strafrechtlichen Verfolgung politischer Aktivist*innen der Arbeiterpartei Kurdistans. Im Falle von Gökmen Çakil wurde diese allgemeine Ermächtigung am 6. September 2011 erteilt, die weder begründet werden muss noch rechtlich angegriffen werden kann. An der Entscheidung mitbeteiligt waren/sind das Bundeskanzleramt, das Außen- sowie das Bundesinnenministerium.

Urteilsverkündung: Freitag, 19. Februar 2021, 12.15 Uhr, Sitzungssaal 120, Oberlandesgericht Koblenz, Dienstgebäude I, Stresemannstr. 1