Untersuchungsausschuss legt Schlussbericht im Fall Amed Ahmad vor

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss in NRW hat einen Schlussbericht zum Tod des jungen Kurden Amed Ahmad in der JVA Kleve vorgelegt. Anhaltspunkte für eine „behördenübergreifende ausländerfeindliche Verschwörung“ erkennt der Ausschuss nicht.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag hat einen Schlussbericht betreffend der „Untersuchung der Umstände der Verwechslung, Inhaftierung, des Todes von Amad A. und des Umgangs mit dessen Familie“ vorgelegt.

Amed Ahmad ist 2018 durch einen Zellenbrand in der JVA Kleve ums Leben gekommen. Der junge Kurde aus Efrîn war monatelang zu Unrecht inhaftiert und erlitt am 17. September 2018 tödliche Brandverletzungen. Er war am 6. Juli 2018 in Geldern festgenommen und nach Behördenangaben aufgrund einer Verwechselung inhaftiert worden.

Der Schlussbericht umfasst 1451 Seiten und ist das Ergebnis einer fast dreieinhalbjährigen Beweisaufnahme, in der 138 Zeuginnen und Zeugen und zusätzlich vier Sachverständige im Rahmen von 38 Ausschusssitzungen vernommen worden sind. Zusammenfassend stellt der Untersuchungsausschuss fest: „Die tragische Verwechslung des Amad A. mit der Person des Amedy Guira sowie seine Inhaftierung als Unschuldiger - beginnend mit seiner Festnahme am 6. Juli 2018 bis zu der Feststellung seiner Verwechslung am 26. September 2018 - resultieren aus einer Vielzahl von individuellen Fehlern von Bediensteten der mit der Causa Amad A. befassten Behörden und Justizvollzugsanstalten.“

Begünstigt worden sei die Verwechslung durch die Einführung eines neuen polizeilichen Datensystems und die „anhaltende Flüchtlingsbewegung beginnend 2015, zu der auch Amad A. gehörte“.

Weiter heißt es in der Zusammenfassung: „Für einen im politischen Raum und in einigen Medien geäußerten Verdacht einer behördenübergreifenden ausländerfeindlichen Verschwörung haben sich keinerlei Anhaltspunkte ergeben. […] In den Justizvollzugsanstalten selbst hat Amad A., der insoweit über ausreichende Deutschkenntnisse verfügte, zu keinem Zeitpunkt hinreichend deutlich gemacht, dass er zu Unrecht inhaftiert war. Auch hat er keinen Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen, obwohl ihm in einem gleichzeitig anhängigen anderen Ermittlungsverfahren ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden war und obwohl er zu einer anderen Anwaltskanzlei vor seiner Inhaftierung einen engeren Kontakt hatte. Im Falle sprachlicher Unsicherheiten hätte er sich zudem an den in allen Justizvollzugsanstalten tätigen Integrationsbeauftragten wenden können, der für die Bestellung eines Dolmetschers zur Klärung hätte sorgen können.“

Aufgrund des Sachverhaltes sind laut Abschlussbericht bei der Staatsanwaltschaft Kleve insgesamt fünf Ermittlungsverfahren anhängig gewesen. Ein Verfahren gegen Amed Ahmad wegen schwerer Brandstiftung wurde nach seinem Tod eingestellt. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Brand von Amed Ahmad gelegt worden sei. „Im Hinblick auf die bei der Einlieferung in die JVA nicht auszuschließende Suizidgefahr und die Vorgeschichte des Amad A. ist ein Suizid als mögliches Motiv nicht auszuschließen. Letztlich kann ein Motiv aber nicht mehr festgestellt werden“, so der Untersuchungsausschuss.

Gegen die Einstellung von drei Ermittlungsverfahren sind von Amed Ahmads Vater Beschwerden eingelegt worden. Nach Prüfung dieser Beschwerden hat die zuständige Oberstaatsanwältin keine Veranlassung gesehen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Über die Beschwerden ist bisher durch die Generalstaatsanwaltschaft noch nicht entschieden worden.