Die vier Schutzsuchenden aus Iran, die Anfang April im westtürkischen Denizli wegen ihrer Teilnahme an einer Kundgebung für den Erhalt des Frauenschutzabkommens „Istanbul-Konvention“ festgenommen worden waren, sind aus der Abschiebehaft entlassen worden. Bereits am Freitag konnten sie das als Aufnahme- und Unterbringungszentrum mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union (EU) erbaute Abschiebezentrum Aydın verlassen. Die verfügte Abschiebungsanordnung wurde dennoch nicht aufgehoben. Stattdessen erfolgte die Freilassung im Gegenzug für Meldeauflagen. Der Gruppe politischer Flüchtlinge droht somit weiterhin die Überstellung ins Mullah-Regime.
Esmaeil Fattahi, Leili Faraji, Zeinab Sahafi und Mohammad Pourakbari Kermani waren am 5. April wegen einer behaupteten Ordnungsstörung in Denizli festgenommen worden. Hintergrund ist eine Mahnwache gegen den Rückzug der Türkei aus dem Frauenschutzabkommen des Europarats, die am 20. März in der Stadt im westlichen Kleinasien stattfand. An dem Tag war der Austritt des Landes aus dem völkerrechtlichen Vertrag zur Prävention von Gewalt an Frauen im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Plattform „Wir werden Frauenmorde stoppen“ (KCDP) hatte umgehend zu Protesten aufgerufen, unter anderem auch für Denizli.
Bereits wenige Stunden nach den Festnahmen waren die vier Schutzsuchenden in das Abschiebezentrum in der etwa hundert Kilometer entfernten Stadt Aydın überstellt worden. Und das, obwohl für alle vier noch ein Antrag beim Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) über die Überführung in ein Drittland anhängig ist. Die Beschwerden ihres Rechtsbeistands gegen die Abschiebeanordnungen sind ebenfalls noch anhängig.
HDP-Politikerin Gülüm thematisiert Fall im Parlament
Vergangenen Mittwoch hatte die HDP-Abgeordnete Züleyha Gülüm den Fall der vier Flüchtlinge aus Iran in der türkischen Nationalversammlung thematisiert und ihre Verhaftung als „rechtswidrig“ bezeichnet. Zuvor war bekannt geworden, dass zwei von ihnen, nämlich Esmaeil Fattahi und Mohammad Pourakbari Kermani, im Abschiebezentrum in die Zellen für IS-Dschihadisten verlegt worden waren. Gülüm hatte zudem angeprangert, dass die Bedingungen für Schutzsuchende in der Einrichtung in Aydın „unhygienisch und menschenrechtswidrig“ seien und den Verantwortlichen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Alle vier Schutzsuchenden aus Iran leiden an verschiedenen Krankheiten und hatten angegeben, dass sich ihre gesundheitliche Verfassung in Haft verschlechtert habe. Dennoch wurde ihnen nach Angaben von Züleyha Gülüm der Transport in ein Krankenhaus verweigert.