In der türkischen Nationalversammlung ist der aus dreißig Artikeln bestehende erste Abschnitt der Strafvollzugsreform verabschiedet worden. Die Klauseln der Gesetzesreform verleihen den Vollzugsrichtern mehr Autorität in Bezug auf Entlassungen auf Bewährung, Gefängnistransfers und Genehmigungs- oder Berufungsfristen. Alle Änderungsvorschläge der Opposition wurden abgelehnt.
Durch die als „Corona-Amnestie“ bezeichnete Gesetzesänderung könnten 90.000 Häftlinge freikommen. Der von der Regierungskoalition AKP/MHP eingebrachte Entwurf stößt im In- und Ausland auf breite Ablehnung, weil politische Gefangene von der Maßnahme ausgeschlossen sind. Kritiker werfen der Regierung vor, die eigene Anhängerschaft zu amnestieren, während Oppositionelle dem Corona-Tod in den Gefängnissen überlassen werden.
Die Parlamentsdebatte wird heute fortgesetzt.