Terminänderung im Stuttgarter PKK-Verfahren

In dem seit April 2019 laufenden §129b-Verfahren gegen vier Kurden und eine kurdische Aktivistin vor dem Staatsschutzsenat des OLG Stuttgart hat sich die Terminierung der Verhandlungen in diesem Monat geändert.

Wie der Kölner Rechtshilfefonds Azadî e.V. mitteilt, hat sich die Terminierung der Verhandlungen in dem seit April 2019 laufenden §129b-Verfahren gegen vier Kurden und eine kurdische Aktivistin vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart geändert.

Danach wird der Prozess an den kommenden beiden Donnerstagen am 18. und 25. März fortgesetzt und der ursprünglich geplante Termin am 26. März aufgehoben. Nach den Osterferien wird im April weiter verhandelt und der Prozess möglicherweise Ende des Monats mit einer Urteilsverkündung abgeschlossen werden. Die Verhandlungen finden jeweils um 9.00 Uhr in Saal 1, Asperger Str. 47, Stuttgart-Stammheim statt.

Hintergrund des Verfahrens in Stuttgart

Den Angeklagten im Stuttgarter PKK-Prozess wird neben mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans beziehungsweise Unterstützung für diese auch Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Diese Anklagepunkte beruhen allerdings auf den umfänglichen Aussagen eines Kronzeugen, der wegen seiner Lügen und Widersprüchlichkeit selbst vom Gericht als unglaubwürdig betrachtet wird. Inzwischen hat das OLG auch das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet; Verhandlungstermine sind bislang nicht festgesetzt.

Elf kurdische Aktivisten derzeit in Haft

Aktuell befinden sich elf kurdische Aktivisten in Deutschland in Straf- oder Untersuchungshaft. Seit der Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2010 entschieden hat, auch die PKK als eine „terroristische“ Vereinigung im Ausland gem. §§129a/b StGB einzustufen, wurden bisher 45 Kurdinnen und Kurden von AZADÎ e.V. unterstützt.