Racial Profiling am Dresdner Hauptbahnhof

Die Linkspolitikerinnen Clara Bünger, Cornelia Ernst und Juliane Nagel weisen auf rassistische Kontrollen in großem Umfang am Dresdner Hauptbahnhof hin. Racial Profiling ist unzulässig und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot.

Seit vergangener Woche führt die Bundespolizei am Dresdner Hauptbahnhof in großem Umfang rassistische Kontrollen durch. People of Color und Schwarze Menschen werden aus Zügen geholt und umfassenden Kontrollen unterzogen. Die Infrastruktur, die dafür errichtet wurde – Zelte, Absperrwände, eine Vielzahl an Beamt:innen, das Verbringen der Menschen an zunächst unbekannte Orte – lässt auf eine umfassende Vorbereitung schließen. Die Hintergründe der Maßnahme werden aber bislang nicht öffentlich kommuniziert. Aus diesem Grund haben die Linkspolitikerinnen Cornelia Ernst und Clara Bünger sich am Montag ein Bild von der Lage vor Ort gemacht.

Unzulässige Kontrollen

Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete und fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Clara Bünger: „Ich war am Montag am Dresdner Hauptbahnhof und habe mit eigenen Augen gesehen, was dort geschieht. Beamt:innen der Bundespolizei kontrollieren in aus Tschechien kommenden Zügen ausschließlich Schwarze Menschen und People of Color. Sie steuern diese direkt an und holen sie aus den Zügen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes. Gerichte haben mehrfach klargestellt, dass Kontrollen, die maßgeblich an die Hautfarbe der betroffenen Personen anknüpfen, unzulässig sind. Bundesinnenministerin Nancy Faeser muss diese rassistische Praxis stoppen.“

Fragwürdige Rechtsnorm

Die Europaabgeordnete Cornelia Ernst ist asylpolitische Sprecherin der Fraktion der LINKEN im Europäischen Parlament und war mehrfach vor Ort anwesend. Sie erklärt: „An der Europarechtskonformität der Rechtsgrundlage, die die Bundespolizei für die massenhaften Kontrollen in Dresden heranzieht, gibt es seit Jahren erhebliche Zweifel. Es besteht der Verdacht, dass § 23 Abs. 1 Nr. 3 des Bundespolizeigesetzes systematische Grenzkontrollen ermöglicht, die gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen. Nicht von ungefähr hatte die Kommission 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dieses wurde erst eingestellt, nachdem das Bundesinnenministerium am 7. März 2016 einen Erlass zur Anwendung von § 23 Absatz Nummer 3 BPolG veröffentlicht hat. Dieser enthält aber keine effektiven Einschränkungen hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität der Kontrollen. Besser wäre es, die fragwürdige Rechtsnorm insgesamt abzuschaffen.“

Bundespolizei zeigt wenig Interesse an Transparenz

Die asylpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im sächsischen Landtag, Juliane Nagel, erklärt zum Sachverhalt: „Ich finde es schockierend, dass erst durch offensives Nachfragen kritischer Akteur:innen vor Ort ermittelt werden konnte, dass die Menschen vom Dresdner Hauptbahnhof aus in Aufnahmeeinrichtungen verbracht werden. Außerdem stehen Spekulationen im Raum, dass Kinder von ihren Eltern getrennt wurden. Das muss dringend aufgeklärt werden. Sollten tatsächlich Familien auseinandergerissen worden sein, muss dies unbedingt rückgängig gemacht werden. Wie wenig Interesse die Bundespolizei an Transparenz und Rechenschaft hat, zeigt sich auch darin, dass Beamt:innen einen Journalisten einschüchterten, weil dieser polizeiliche Maßnahmen filmte. Das geht gar nicht.“