Prozess gegen Kenan Ayaz: Alle Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt

Am 24. Prozesstag gegen den kurdischen Politiker Kenan Ayaz in Hamburg lehnte das Gericht sämtliche Beweisanträge ab und warf der Verteidigung die Verbreitung von Verschwörungstheorien vor.

PKK-Prozess in Hamburg

Vor dem Oberlandesgericht Hamburg ist am Freitag der Prozess gegen den kurdischen Politiker Kenan Ayaz fortgesetzt worden. Bereits am Dienstag, dem 23. Verhandlungstag, war die Generalbundesanwaltschaft den 53 Beweisanträgen der Verteidigung mit dem Vorwurf entgegengetreten, diese würde „Verschwörungstheorien“ verbreiten und nicht darüber aufklären, wie es zu dem Haftbefehl gegen Kenan Ayaz gekommen sei.

Am gestrigen 24. Prozesstag war auch der zyprische Anwalt Efstathios C. Efstathiou anwesend, um das Verteidigerteam zu unterstützen. Zunächst wurde Kenan Ayaz endgültig das Wort entzogen, er konnte seine Erklärung zu den Ausführungen des Sachverständigen Günter Seufert nicht beenden. Im Anschluss lehnte das Gericht 44 der von der Verteidigung gestellten Beweisanträge ab.

Das Gericht setzte sich lange damit auseinander, dass die Verteidigung Zeugen beantragt hatte, die belegen sollten, dass das Ermittlungsverfahren gegen Kenan Ayaz im Interesse der Türkei geführt wird. Dabei verstieg sich die Richterin darin zu behaupteten, dass bezüglich der Äußerungen von Erdogan ein „Zusammenhang zum Verfahren nicht ersichtlich ist“. Die FAZ hatte Erdogan zitiert, der sich erfreut über den Strafprozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht gegen einen mutmaßlichen „Funktionär der kurdischen Terrorgruppe PKK“ – also über das Verfahren gegen Kenan Ayaz – gezeigt hatte.

Das Gericht warf der Verteidigung wiederholt vor, sie habe keine konkreten Beweisanträge gestellt, weil sie zum Beispiel nicht angeben konnte, was in bestimmten beantragten Akten stehe oder welche Person Inhaber einer Telefonnummer sei. Das Letztere zeigt die absurde Situation, in der sich Kenan Ayaz befindet. Eine Verteidigung ist ihm faktisch nicht möglich. Die Polizei interpretiert SMS und Telefongespräche, von denen sie die Inhaber der Nummern nicht kennt bzw. nicht beweisen kann, und Kenan Ayaz soll dann die Behauptungen der Polizei widerlegen, indem er angibt, wer die Halter der Nummern sind. So hielt das Gericht ihm zum Beispiel vor, dass er die Ermittlung der Nutzer von niederländischen Nummern, die angeblich von der Europaführung der PKK genutzt worden sind, beantragt hat, ohne zu sagen, wer diese Nutzer waren. Die Frage ist nur, woher er das wissen soll. Das konnte das Gericht auch nicht erklären.

Das Gericht brachte in den vielen Beschlüssen zum Ausdruck, dass es völlig unerheblich ist, was die Verteidigung beantragt, alles wird abgelehnt. Außerdem intervenierte die Verteidigung einmal, weil das Gericht sogar soweit ging, zu behaupteten, die Verteidigung selbst hätte Angaben dazu gemacht, wo sich Kenan Ayaz aufgehalten und welche Telefonnummer er genutzt habe. Rechtsanwalt Stephan Kuhn, einer der Verteidiger des Angeklagten, stellte klar, dass die Verteidigung dies nie behauptet hatte und vielmehr der Beschluss zeige, dass das Gericht schon festgelegt sei.

Die Verhandlung wurde gegen Mittag unterbrochen und auf den 17. April vertagt. Weitere anberaumte Termine sind am 19., 24. und 26. April sowie am 2. Mai. Der Prozess findet im 1. Stock des OLG Hamburg am Sievekingplatz 3 statt, entweder in Saal 237 oder 288, die Verhandlungen beginnen um 9:30 Uhr.

Postadresse und Spendenkonto

Auf der Seite kenanwatch.org werden Informationen in den Sprachen Griechisch, Englisch und Deutsch über den Prozess und die Proteste auf Zypern und in Deutschland angeboten. Kenan Ayaz freut sich über Post. Briefe können auch in anderen Sprachen als Kurdisch oder Türkisch geschrieben werden, da eine Übersetzung gewährleistet ist. Zu beachten ist die Schreibweise des Behördennamens „Ayas“, damit die Briefe auch zugestellt werden.

Kenan Ayas
Untersuchungshaftanstalt Hamburg
Holstenglacis 3
20355 Hamburg

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