Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist am Mittwoch in zweiter Instanz ein sogenannter „Verstoß gegen das Vereinsgesetz“ verhandelt worden. Angeklagt war ein junger Aktivist, dem vorgeworfen wurde, während einer Kundgebung gegen die Totalisolation des Vordenkers der kurdischen Freiheitsbewegung Abdullah Öcalan eine Fahne mit dessen Konterfei gezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei sahen darin eine Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).
Die Bundesrepublik geht seit dem vor 25 Jahren vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) verfügten Betätigungsverbots der PKK gegen den Freiheitskampf der Kurdinnen und Kurden vor. In der aktuellen Repressionswelle hat die BRD offenbar beschlossen, auch Menschen bzw. deren Bildnisse zu verbieten. „Das solch ein absurdes Vorgehen nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, sondern politisch motivierte Klassenjustiz ist, liegt auf der Hand. So wird alles, was sich in fortschrittlicher Weise außerhalb des kapitalistischen Normalzustandes bewegt, kriminalisiert und bekämpft“, kritisiert die Nürnberger Ortsgruppe der Roten Hilfe.
Der aktuelle Fall wurde mit einem weiteren Verfahren zusammengeführt, das gegen den Aktivisten wegen „Beamtenbeleidigung“ anhängig war.
Zu Beginn der Verhandlung forderte der angeklagte Aktivist die anwesenden Zuschauer anlässlich des nahenden Jahrestages seit Beginn der völkerrechtswidrigen Militärinvasion in Efrîn am 20. Januar 2018 zu einer gemeinsamen Schweigeminute auf. Dem kamen die Prozessbeobachter*innen nach. Dieser Moment wurde auch durch eine Zeichnung festgehalten.
In erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafmaß von sechs Monaten Bewährung gefordert. Im Berufungsverfahren wurde die Forderung erhöht, sodass zusätzlich zwei Wochen Jugendarrest gefordert wurden.
Das Gericht bestätigte das Urteil aus erster Instanz und verurteilte den Aktivisten zu zwei Wochen Jugendarrest und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem hat der Aktivist die Gerichtskosten zu tragen.
Korrekturhinweis: In einer früheren Version hieß es, die Verhandlung habe vor dem Amtsgericht Nürnberg stattgefunden. Tatsächlich fand der Prozess vor dem Landgericht in Nürnberg-Führt statt.