Azadî, der in Köln ansässige Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, hat ein neues Infoblatt veröffentlicht. Auf den ersten fünf Seiten wird über laufende, bevorstehende und abgeschlossene §129b-Prozesse bzw. Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz berichtet. Im September finden Verhandlungstermine in Celle, Hamburg, Stuttgart und München statt:
Serkan UZUN vor dem OLG Celle: 3., 10., 14. und 24. September – jeweils 9.15 Uhr, Saal H 94, Schlossplatz 2, Eingang Kanzleistraße
Mustafa ÇELIK vor dem OLG Hamburg: 7. September, 10.00 Uhr, 14., 15., 16., 23. und 24. September, Sievekingplatz 3
Veysel SATILMIŞ, Agit KULU, Evrim ATMACA, Özkan TAŞ und Cihan AYDIN vor dem OLG Stuttgart-Stammheim: 17. September, Aspergerstr. 47
Mehmet Emin O., Auftakt §129b-Hauptverfahren vor dem OLG München: 4. September, 9.30 Uhr, Saal B 277, Nymphenburger Straße 16; Folgetermine: 17., 18., 23. und 24. September.
In seinem Infoblatt zitiert Azadî außerdem aus einer interessanten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Frage der Strafbarkeit bestimmter Parolen oder der Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots.
Am 27. September 2020 findet in Hannover eine Regionaltagung von Azadî statt. Das Programm ist im neuen Infoblatt auf Seite 6 veröffentlicht. Weiter wird über das Vorgehen der Behörden gegen Mitglieder kurdischer Vereine in Baden-Württemberg, die skandalöse Asylablehnung eines politischen Geflüchteten, Ereignisse rund um die Türkei, über Frauenorganisierung gegen den Feminizid in Şengal (Sinjar), die Forderung nach einer Entschuldigung Schwedens gegenüber der PKK sowie über Ereignisse in Deutschland berichtet. Zuletzt wird darüber informiert, was und wen Azadî im August unterstützt hat.