Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf startet in der kommenden Woche der nächste Prozess gegen mutmaßliche Terroristen der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS). Angeklagt sind zwei Syrer, denen die Bundesanwaltschaft die Mitgliedschaft in einer oder mehreren Terrororganisationen und Kriegsverbrechen in Form von Geiselnahme mit Todesfolge vorwirft. Einer von ihnen wird auch des Mordes beschuldigt. Der Prozess beginnt am 25. April, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Einer der Angeklagten, der 39-jährige Mohammad A., soll im Herbst 2012 in der syrischen Hauptstadt Damaskus eine sogenannte Katiba (Kampfeinheit) mit bis zu 50 bewaffneten Söldnern gegründet und sich der Terrorvereinigung „Ahfad al-Rasul-Brigaden“ angeschlossen haben. Bei dieser Gruppe handelte es sich um einen rund 15.000 Mitglieder zählenden Milizverband, der zwischen Sommer 2012 und Anfang 2014 existierte und den Sturz des syrischen Regimes mit Waffengewalt herbeiführen wollte. Dafür verübte die Gruppierung Sprengstoffattentate auf staatliche Einrichtungen. Für einen solchen Anschlag soll A. verantwortlich sein.
Spätestens Ende 2013 lief A. dann laut Anklage zum IS über und übte als „Emir“ die Befehlsgewalt über rund 200 IS-Söldner aus, die Gegner der Vereinigung verschleppten und mit anderen Gefangenen aus IS-Haftanstalten exekutierten. Ihm wird unter anderem Geiselnahme mit Todesfolge vorgeworfen.
Der zweite Angeklagte Asmael K. soll sich ebenfalls 2013 in Damaskus dem IS angeschlossen haben. Der Bundesanwaltschaft zufolge habe sich der 33-Jährige an der Festnahme und Bewachung von Gefangenen des IS beteiligt und sei an Hinrichtungsaktionen beteiligt gewesen. A. und K. waren 2023 in Deutschland festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft hatte im vergangenen Dezember Anklage gegen die beiden Syrer erhoben, die bereits seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzen. Für den Prozess sind bis Ende Juli 16 Verhandlungstage vorgesehen.
Foto: IS-Söldner, die sich am Rande der Befreiungsoffensive gegen die letzte IS-Bastion Baghuz den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) ergeben haben, März 2019 (c) ANF / Ersin Çaksu