Wegen Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen, Kriegsverbrechen und Mord in Syrien hat die Bundesanwaltschaft zwei syrische Staatsangehörige vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf angeklagt. Mohammad A. und Asmael K. sollen unter anderem im Namen der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) Menschen verschleppt und umgebracht haben. Die beiden Syrer befinden sich seit März in Untersuchungshaft. Der Staatsschutzsenat muss entscheiden, ob er einen Prozess ansetzt.
Konkret wirft die Karlsruher Behörde A. und K. die Mitgliedschaft in einer oder mehreren Terrororganisationen und Kriegsverbrechen in Form von Geiselnahme mit Todesfolge vor. K. soll sich auch der Tötung von Menschen, die nach dem humanitären Völkerrecht geschützt waren, und des Mordes schuldig gemacht haben. Hintergrund sei der Bürgerkrieg in Syrien, „bei dem sich staatliche syrische Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpfen“, so die Bundesanwaltschaft.
Der Beschuldigte Mohammad A. soll im Herbst 2012 in der syrischen Hauptstadt Damaskus eine sogenannte Katiba (Kampfeinheit) mit bis zu 50 bewaffneten Söldnern gegründet und sich der Terrorvereinigung „Ahfad al-Rasul-Brigaden“ angeschlossen haben. Bei dieser Gruppe handelte es sich um einen rund 15.000 Mitglieder zählenden Milizverband, der zwischen Sommer 2012 und Anfang 2014 existierte und den Sturz des syrischen Regimes mit Waffengewalt herbeiführen wollte. Dafür verübte die Gruppierung Sprengstoffattentate auf staatliche Einrichtungen. Für einen solchen Anschlag soll A. verantwortlich sein.
Spätestens Ende 2013 sei er dann zum IS übergelaufen und übte als „Emir“ die Befehlsgewalt über rund 200 IS-Söldner aus, die Gegner der Vereinigung verschleppten und mit anderen Gefangenen aus IS-Haftanstalten exekutierten. Der zweite Angeklagte Asmael K. schloss sich ebenfalls 2013 dem IS an, wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilte. Er habe sich an der Festnahme und Überwachung von Gefangenen des IS und Hinrichtungsaktionen beteiligt.