Messerattacken in Duisburg: Geständnis und Bekenntnis zum IS

Im Mordprozess um die Messerattacken in Duisburg hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und sich zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ bekannt.

Im Mordprozess um die Messerattacken in Duisburg hat der Angeklagte Maan D. am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein Geständnis abgelegt. Er habe die Taten begangen, um die Forderung des sogenannten IS zu erfüllen, seine Feinde zu töten. Bei den Angriffen im April wurde ein Mann auf offener Straße getötet, vier Menschen wurden in einem Fitnessstudio verletzt.

Er habe die Taten aus Rache begangen für alle Verbrechen gegen Muslime, sagte der 27-jährige Syrer aus. Gehandelt habe er aufgrund der Forderungen und Befehle der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Dabei habe er so viele Menschen wie möglich töten wollen. Der wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagte D. gab außerdem zu, am 9. April bei Facebook einen IS-Artikel gepostet zu haben. Darin hieß es, dass der „Islamische Staat“ bleiben werde und seine Soldaten die Kampffronten erweitern würden, „bis die ganze Erde zu einem einzigen Dschihad wird“.

Maan D. soll am Abend des 9. April in der Duisburger Altstadt einen Mann getötet haben, der ihm zuvor zufällig auf der Straße begegnet ist. Mindestens 28-mal stach er ihm in Bauch, Kopf und Nacken. Nur wenige Tage später betrat D. laut Anklage das Fitnessstudio „John Reed“ in Duisburg. In der Umkleide ging er mit einem Messer auf vier Männer los. Einer von ihnen wurde so schwer verletzt, dass er tagelang im Koma lag.

Die Bundesanwaltschaft ermittelte monatelang wegen Terrorverdachts. Im September wurde Anklage gegen D. erhoben. Beim Prozessauftakt sorgte der Angeklagte für Empörung, weil er mit ausgestrecktem Zeigefinger den Saal betrat. Das Symbol ist im Islam ein seit Langem etabliertes Zeichen und wird etwa während der Schahada eingesetzt, dem islamischen Glaubensbekenntnis. In den letzten Jahren haben IS-Dschihadisten das Symbol jedoch für sich vereinnahmt.

Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass es sich bei Maan D. um einen Einzeltäter handelt. Er soll sich im Internet radikalisiert haben, nachdem er im Jahr 2016 aus Syrien nach Deutschland kam und hier einen Antrag auf Asyl stellte und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhielt. Die Radikalisierung soll erst hier stattgefunden haben.

Titelfoto zeigt eine Flagge des sogenannten IS im südkurdischen Kerkûk (Kirkuk). Das Bild entstand im September 2016 an der Anti-IS-Front der PKK-Guerilla © Amed Dicle