Das Landgericht Lüneburg hat einen Kurden aus Hannover vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz freigesprochen. Der 59-Jährige war beschuldigt worden, in den Jahren 2017 und 2018 „Spendengelder“ für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gesammelt und „zur finanziellen Förderung des im Osten der Türkei betriebenen Guerillakriegs“ weitergeleitet zu haben. Insgesamt ging es um einen Betrag von 2.150 Euro.
Auslöser für das von der Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen den kurdischen Aktivisten angestrengte Ermittlungsverfahren war eine teils martialische Razzia im Demokratischen Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Hannover (NAV-DEM e.V.) im April 2018, in deren Rahmen Polizei und Staatsschutz Fahnen, Flyer, Plakate sowie Infomaterialien und Computer beschlagnahmt hatten. In der Folge wurde den Vorstandsmitgliedern vorgehalten, „verbotene Symbole“ gezeigt und junge Kurdinnen und Kurden für den bewaffneten Kampf angeworben zu haben.
Vermeintliche PKK-Liste Spendenübersicht für Beerdigungskosten
Bei der Durchsuchung war auch ein Zettel gefunden worden, auf dem Namen und Geldbeträge notiert waren. Die ermittelnden Polizeibeamten werteten dies als Liste für die „jährliche Spendenkampagne“ der PKK. Einen der darauf notierten Namen ordneten sie dem Angeklagten zu. Allerdings standen auf dem Blatt keine Klarnamen. Dennoch sagte ein Polizeibeamter aus Hannover, der seit Jahren als Chefverfolger auftritt, bei der Verhandlung aus, es handele sich um Decknamen. Man würde den Angeklagten als PKK-Mitglied und „Raumverantwortlichen“ ansehen und unter diesem Alias kennen. Daher sei er für einen Teil der vermeintlichen Spendenkampagne in und um Hannover verantwortlich gehalten worden – ohne weitere Prüfungen. Diese Annahme führte dann zu einer Durchsuchung der Wohnung des Aktivisten. Dort wurde dann wieder eine Liste mit Namen und Geldbeträgen beschlagnahmt. Hier stellte sich schließlich heraus, dass es sich um eine Spendenliste für die Beerdigung seiner kurz zuvor verstorbenen Ehefrau handelte und es keinen PKK-Bezug gab.
Polizeiliche Farce wird komplett
Im weiteren Verlauf der Verhandlung entpuppte sich die vermeintliche Abrechnung der Spendenkampagne dann auch noch als unvollständig übersetzt – die polizeiliche Farce wurde komplett. Eine Verdolmetschung der Liste vor Gericht erbrachte den Beweis, dass es bei dem Betrag, der dem Angeklagten zugeordnet wurde, um eine separate Sammlung für eine Hilfskampagne der Rothalbmondorganisation Heyva Sor a Kurdistanê e.V. für kurdische Opfer türkischer Militäroperationen handelte. Da auch nicht bewiesen werden konnte, dass der Angeklagte und die genannte Person mit dem Decknamen identisch sind, wurde der 59-Jährige freigesprochen.
Antifa: Verfolgungswahn der Polizei gescheitert
Die Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen, die den Angeklagten seit Beginn des Prozesses solidarisch begleitete, zeigte sich vom Ausgang des Verfahrens zufrieden. „Damit ist der Verfolgungswahn der Polizei gescheitert“, erklärte die Gruppe. Besonders kritisch hervorgehoben wurde der Zeitpunkt der Vereinsdurchsuchung bei NAV-DEM, die damals nur einige Tage nach der völkerrechtswidrigen Besatzung des ehemals nach dem Kantonsprinzip von Rojava selbstverwalteten Efrîn durch die Türkei und verbündete Dschihadistenmilizen stattfand. „Hier machten sich die Polizei und Staatsanwalt Lüneburg zu Handlagern des türkischen Despoten Erdogan“, so die Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen.
Kurdinnen und Kurden unter Generalverdacht
Seit im Jahr 1993 unter der Regierung Helmut Kohl die PKK mit einem Betätigungsverbot belegt wurde, stehen Mitglieder der kurdischen Community hierzulande unter Generalverdacht. Jegliches Engagement für die kurdische Sache, Solidaritätsbekundungen für Abdullah Öcalan, Kulturveranstaltungen oder friedenspolitische Aktivitäten werden kriminalisiert und stehen grundsätzlich im Verdacht, „den ideologischen Zusammenhalt der illegalen Strukturen der PKK“ zu fördern. „Tausende Ermittlungsverfahren und Prozesse, regelmäßige Durchsuchungen, mehrere politische Gefangene in deutschen Knästen oder Veranstaltungsverbote sind Konsequenz der andauernden Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung in Deutschland. Wir drücken dem Angeklagten jedenfalls unsere Solidarität aus und rufen auch weiterhin zu Spenden zur Unterstützung der humanitären Arbeit von Heyva Sor a Kurdistanê e.V. auf“, erklärte die Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen.