Kurdisches Gesellschaftszentrum Heilbronn von Polizei durchsucht

Die Polizei in Baden-Württemberg hat das Kurdische Gesellschaftszentrum Heilbronn durchsucht. Weitere Razzien fanden in den Wohnungen von zwei Aktiven statt, die erkennungsdienstlich behandelt wurden.

Die Polizei in Baden-Württemberg hat am Donnerstag das Kurdische Gesellschaftszentrum in Heilbronn durchsucht. Die Beamten sollen die Türen aufgebrochen und sämtliche Räume teils ohne Anwesenheit von Zeugen durchforstet haben. Dabei seien auch diverse Gegenstände und Vereinsdokumente beschlagnahmt worden, wie der Vorstand mitteilte.

Anlass für die Durchsuchung des kurdischen Vereins in Heilbronn ist offenbar ein Ermittlungsverfahren wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz im Zusammenhang mit dem 1993 verhängten Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Etwa zeitgleich wurden auch die Wohnungen von zwei Mitgliedern von der Polizei aufgesucht. Berichte, dass es sich dabei um die früheren Ko-Vorsitzenden des Vereins handelt, wurden inzwischen korrigiert.

Die beiden Vereinsmitglieder, darunter eine Aktivistin aus der Öffentlichkeitsarbeit, seien von den Beamten abgeführt und einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen worden, erklärte eine Sprecherin. „Im Zuge dessen mussten sie auch ihre Fingerabdrücke abgeben“, hieß es. Grundlage sei ein Ermittlungsverfahren nach den „Terrorparagrafen“ §§ 129 a/b. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnungen sollen private Gegenstände, Handys und Laptops eingezogen worden sein.

Der in Baden-Württemberg und Bayern organisierte Verband Fed-Gel verurteilte die Durchsuchungen als Kriminalisierung kurdischer Selbstorganisierung. Die deutsche Justiz werde nicht müde, ihre eigenen Grundsätze von Gleichheit und Gerechtigkeit zu verraten, hieß es in einer Mitteilung von Fed-Gel. „Repressalien und Kriminalisierungsversuche werden die Kurdinnen und Kurden nicht von ihrem Kampf für Demokratie und Freiheit abhalten. Wir werden uns weiterhin gegen die Unterdrückung unseres Volkes und für unser Recht auf Selbstbestimmung einsetzen.“