Der türkische Staat hat das Vermögen von 62 Einzelpersonen und 20 Stiftungen und Vereinen wegen angeblicher „Finanzierung der PKK" eingefroren. Der Beschluss vom 27. November, dem Tag der PKK-Gründung vor 45 Jahren, wurde zwei Tage später im türkischen Amtsblatt veröffentlicht und erlangte damit Gültigkeit. Betroffen sind Einrichtungen und Menschen in Österreich, Schweden, der Schweiz, Norwegen, Belgien, Belgien, England, Dänemark, Frankreich, Japan, Italien, Irak, Syrien, Deutschland und Australien.
Einer der Betroffenen ist der in Japan lebende kurdische Akademiker Vakkas Çolak, der gegenüber YÖP äußerte, dass weder er noch die in der Liste aufgeführte Hilfsorganisation „Kurdistan Red Moon” irgendwelche Aktivitäten oder Vermögenswerte in der Türkei haben und es sich bei der Sanktion um ein populistisches Propagandainstrument ohne praktische Auswirkung handele. Çolak sagte außerdem, dass die PKK in Japan am Jahrestag ihrer Gründung von der Liste der verbotenen Organisationen gestrichen wurde. Er selbst könne über die Liste nur lachen.
Zwölf kurdische Rothalbmondorganisationen in Europa und Japan, darunter auch der nicht gelistete Verein Heyva Sor a Kurdistanê aus Deutschland, haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie auf den Hintergrund eingehen und die Fortsetzung ihrer humanitären Arbeit ankündigen:
„Wir glauben, dass diese Entscheidung des türkischen Staates Teil einer langjährigen Politik der Kriminalisierung kurdischer Institutionen ist. Einrichtungen wie Heyva Sor a Kurdistanê, die seit fast dreißig Jahren armen Menschen in Kurdistan, durch militärische Angriffe geschädigten Zivilpersonen, Opfern von Naturkatastrophen und Kriegen Hilfe zukommen lassen, sind eines der Hindernisse für die Politik des türkischen Staates, die Menschen in Kurdistan dazu zu bringen, auszuwandern und sich selbst zu Armut und Hunger zu verdammen.“
Zudem sei es eine öffentlich bekannte Tatsache, dass der türkische Staat alle Mittel einsetze, um Institutionen zu kriminalisieren, die die Eigenbezeichnungen „Kurdisch“ oder „Kurdistan“ im Namen tragen, „wo auch immer in der Welt sie sich befinden“.
Die kurdischen Rothalbmondorganisationen betonen: „Wir sind Organisationen, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Länder, in denen wir uns befinden, gegründet wurden, und all unsere Arbeit und Hilfsaktivitäten stehen unter der Aufsicht und Kontrolle der zuständigen Behörden. Diese Entscheidung des türkischen Staates entbehrt jeder Grundlage und hat für uns keine Legitimität. Als kurdische Hilfsorganisationen kündigen wir der Öffentlichkeit respektvoll an, dass wir unsere friedlichen und humanitären Aktivitäten gegen die Politik des türkischen Staates, die auf der Leugnung der Existenz des kurdischen Volkes beruht, fortsetzen werden, dass der Ansatz der Kriminalisierung unsere Bemühungen nicht überschatten wird und dass wir unserem Volk, den Armen, den Opfern des Krieges und den Opfern von Katastrophen weiterhin zur Seite stehen werden."