Kurdischer Flüchtling zurück in Deutschland

Ebrahim Abdi Jenekanlo ist wieder zurück in Deutschland. Der Kurde war gestern in Frankfurt in ein Flugzeug gesetzt worden, um über Istanbul in den Iran abgeschoben zu werden. Derzeit befindet er sich offenbar wieder im Abschiebegefängnis Eichstätt.

Der kurdische Flüchtling Ebrahim Abdi Jenekanlo ist wieder zurück in Deutschland. Das schrieb der Bayerische Flüchtlingsrat am Samstag im Kurznachrichtendienst Twitter. Jenekanlo, ein 33 Jahre alter Kurde aus Makû, war gestern in Frankfurt in Begleitung mehrerer Polizisten in ein Flugzeug gesetzt worden, um über Istanbul in den Iran abgeschoben zu werden – nach zehn Jahren Leben in der Oberpfalz. Doch offenbar haben die türkischen Behörden den Weiterflug nach Teheran verhindert. Die Hintergründe sind noch unklar. Jenekanlo drohen im Iran Haft und Folter, womöglich auch die Todesstrafe.

Von der Wendung in dem Fall berichtete auch der Politiker Serdar Akin, der für Bündnis 90/Die Grünen im Augsburger Stadtrat sitzt. Jenekanlo stammt aus einer regimekritischen Familie im ostkurdischen Makû, die deswegen vielfach verfolgt wird. Ein Bruder sitzt seit 26 Jahren in einem iranischen Gefängnis, ein anderer wurde in Haft so massiv gefoltert, dass er seitdem gelähmt ist, ein dritter hat in Finnland Asyl bekommen, ein weiterer musste in den Irak flüchten. Auch Jenekanlos Mutter wurde in Haft gefoltert – und ist mittlerweile an den Folgen der ihr zugefügten Verletzungen gestorben. Jenekanlo selbst wurde vor seiner Flucht aus dem Iran aufgrund der Teilnahme an einer Demonstration inhaftiert und gefoltert. Nur mit Hilfe seiner Familie kam er frei, aus Angst vor einer erneuten Inhaftierung und Folter flüchtete er anschließend. Derzeit befindet er sich offenbar wieder im Abschiebegefängnis Eichstätt.

Mögliche Todesstrafe in Bayern kein Verfolgungstatbestand?

Doch so gut die Nachricht über die Rückkehr Jenekanlos nach Deutschland ist, bleibt die grundsätzliche Kritik an den bayerischen Behörden. Trotz Warnungen des Flüchtlingsrats und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, dass dem Kurden im Iran Inhaftierung, Folter und gegebenenfalls der Tod droht, wurde die Abschiebung durchgesetzt. Diese Entscheidungspraxis zeigt auf, dass auch eine katastrophale Wirklichkeit bestehender Verfolgungstatbestände nicht ausreicht, um in Bayern Flüchtlingsschutz zu erhalten.