Kurdischer Aktivist vorzeitig aus der Haft entlassen

Der vor dem OLG Celle nach Paragraf 129b zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte kurdische Aktivist Yunus Ogur ist vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Er konnte bereits heute die JVA Meppen verlassen.

Wie der Kölner Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden Azadî e.V. mitteilt, ist der kurdische Aktivist Yunus Ogur vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Die Bemühungen seiner Verteidigerin, der Rechtsanwältin Henriette Scharnhorst, die vorzeitige Freilassung ihres Mandanten zu erwirken, seien erfolgreich gewesen. Yunus Ogur habe die JVA Meppen am Dienstag nach einer gerichtlichen Anhörung am Vortag verlassen – wenige Wochen vor Strafende. Nach Informationen von Azadî beträgt die Bewährungszeit drei Jahre. Dem Aktivisten wird ein Bewährungshelfer zugeordnet, außerdem muss er Wohnungswechsel anzeigen. Weitere Auflagen wurden nicht verfügt.

Zum Hintergrund des Verfahrens fasst der Rechtshilfefonds zusammen: „Weil er im Zeitraum 2014/2016 wegen politischer Betätigung in angeblich ‚herausgehobener Leitungsfunktion‘ für den ‚PKK-Raum Nord‘ mitverantwortlich gewesen sein soll, wurde gegen Yunus Ogur ein Ermittlungsverfahren nach §§129a/b StGB eingeleitet. Im Zuge dieser Ermittlungen wurde im Oktober 2016 eine Durchsuchung seiner Wohnung durchgeführt. Weil die Behörden bei ihm aufgrund des festen Wohnsitzes und der familiären Gebundenheit keine Fluchtgefahr sahen, wurde Yunus Oğur nicht in Untersuchungshaft genommen.

Das Hauptverfahren, das am 17. Januar 2018 vor dem Oberlandesgericht Celle eröffnet wurde, endete im März mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Im Prozess hatte Ogur erklärt, dass er nach Deutschland flüchtete, weil ihm eine politische Betätigung in der Türkei nicht möglich gewesen sei, da dort alles Kurdische kriminalisiert werde. Er habe sich in Deutschland ein Leben und eine Familie aufgebaut und habe sich hier auch engagieren wollen.

Gegen die Entscheidung des OLG hatte die Verteidigung Revision eingelegt, die jedoch verworfen worden ist, sodass das Urteil rechtskräftig wurde und Yunus Oğur die Inhaftierung drohte.

Seine Verteidigerin beantragte von Anbeginn an offenen Vollzug, weil ihr Mandant ein stabiles familiäres Umfeld hat und seine Arbeitsstelle nicht verlieren sollte. Erreicht wurde ein verzögerter Haftantritt am 1. März 2019 in die JVA Meppen.

Mit der heutigen Haftentlassung von Yunus Ogur ist ein erster Schritt getan für neue Zukunftsperspektiven für ihn und seine Familie.“