Kein Familienbesuch auf Imrali

Der Besuchsantrag der Angehörigen von Abdullah Öcalan und der anderen auf Imrali inhaftierten Gefangenen ist erneut abgelehnt worden.

Die am vergangenen Montag gestellten Besuchsanträge der Angehörigen der vier Gefangenen auf Imrali sind von der Staatsanwaltschaft Bursa mit Verweis auf das Strafvollzugsgesetz abgelehnt worden. Eine Besuchsgenehmigung hatten Mehmet Öcalan und Mazlum Dinç für Abdullah Öcalan sowie die Geschwister der drei weiteren Gefangenen für Hamili Yildirim, Ömer Hayri Konar und Veysi Aktaş beantragt.

Zur Begründung des Besuchsverbots wurde auf vermeintliche Disziplinarstrafen Öcalans und seiner Mitgefangenen verwiesen. Den Verurteilten seien „zwecks Durchführung von Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen nach Gesetz Nummer 5275 Beschränkungen“ auferlegt worden.

Nach jahrelanger Kontaktsperre durften die Familien der Imrali-Gefangenen erstmals am 5. Juni ihre Angehörigen treffen. Die Durchbrechung der Isolationsbedingungen auf Imrali war das Ergebnis von über Monate andauernden Hungerstreiks, an denen sich tausende Aktivist*innen beteiligten.

Die Anwält*innen Abdullah Öcalans haben ihren Mandanten zuletzt am 18. Juni besuchen können. Der PKK-Gründer Abdullah Öcalan befindet sich seit seiner Verschleppung im Februar 1999 in Nairobi/Kenia im Hochsicherheitsgefängnis auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer. Elf Jahre war der heute 70-Jährige der einzige Häftling – bewacht von mehr als tausend Soldaten. Acht Jahre durfte er seinen Rechtsbeistand nicht sehen. Der Vordenker der kurdischen Befreiungsbewegung hält so den „Europa-Rekord“ für Haft ohne Zugang zu Anwälten. Seitdem die AKP die Istanbul-Wahl am 23. Juni verloren hat, herrscht wieder absolute Isolation auf Imrali. Die letzten neun Anträge des Anwaltsteams sind nicht beantwortet worden.