KCDK-E: EU muss die PKK von der Terrorliste nehmen

Mit einer schriftlichen Erklärung nimmt der kurdische Dachverband KCDK-E Stellung zum EU-Gerichtsurteil, wonach die PKK zu Unrecht auf der EU-Terrorliste steht. Für die EU sei es an der Zeit, die praktischen Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen.

Am 15. November hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Auflistung der PKK auf der EU-Terrorliste zwischen 2014 und 2017 für nichtig erklärt. Der Rat der Mitgliedsstaaten habe die Auflistung der PKK auf der Terrorliste nicht hinreichend begründet, so das Gericht. Nun hat sich der kurdische Dachverband KCDK-E zu diesem Gerichtsurteil zu Wort gemeldet und die EU aufgefordert, die notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und die Arbeiterpartei Kurdistan von der Terrorliste zu streichen.

In der Erklärung des Demokratischen Gesellschaftskongresses der Kurdinnen und Kurden in Europa (KCDK-E) heißt es unter anderem:

„Das Gericht hat bei seiner Urteilsverkündung klar gemacht, dass die Rolle der PKK in der veränderten Situation des Mittleren Ostens nicht genügend von den EU-Staaten berücksichtigt worden ist. Die Friedensbemühungen der PKK und ihre ab 2009 immer wieder erklärten einseitigen Waffenstillstände fanden Eingang in die Urteilsbegründung. Auch die historische Erklärung des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zum Newrozfest 2013, welche von der damaligen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton und dem EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle unterstützt worden war, wurden erwähnt.

Im Ergebnis beschloss das Gericht in Luxemburg, dass die Auflistung der PKK auf der EU-Terrorliste zwischen 2014 und 2017 annulliert werden muss. Dass der Europäische Rat trotz dessen weiterhin an der Terrorliste festhält, ist eine politische Entscheidung.

Mit diesem Gerichtsurteil wurde bekräftigt, dass die PKK einen gerechtfertigten und legitimen Kampf führt, und somit zu Unrecht auf der Terrorliste geführt wird. Die politisch Verantwortlichen haben nun Sorge dafür zu tragen, dass die Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden."