Kassationsgericht bestätigt Urteile gegen Anwälte

Der türkische Kassationsgerichtshof hat die Urteile gegen 14 linke Anwältinnen und Anwälte bestätigt. Das Urteil gegen Ebru Timtik ist aufgehoben worden. Für diese Forderung war die Rechtsanwältin im Hungerstreik, sie starb im August.

Der Kassationsgerichtshof der Türkei hat seine Entscheidung im Verfahren gegen Mitglieder des Vereins zeitgenössischer Juristen (ÇHD) und des Rechtsbüros des Volkes (HHB) verkündet. Das Urteil gegen Ebru Timtik, die Ende August im Hungerstreik für ein gerechtes Verfahren verstorben ist, ihre Schwester Barkin Timtik sowie gegen Selçuk Kozağaçlı und Ezgi Çakır wurde aufgehoben. Die langjährigen Haftstrafen wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer Terrororganisation gegen die restlichen 14 Anwältinnen und Anwälte wurden bestätigt.

Die 37. Strafkammer Istanbul hatte die Angeklagten aufgrund der Aussagen eines Überläufers zu folgenden Freiheitsstrafen verurteilt: Selçuk Kozağaçlı, Aytaç Ünsal, Engin Gökoğlu: 10,5 Jahre; Barkın Timtik: 18 Jahre, neun Monate; Behiç Aşçı und Şükriye Erden: Zwölf Jahre; Aycan Çiçek: Neun Jahre; Ebru Timtik: 13,5 Jahre; Naciye Demir: Neun Jahre; Özgür Yılmaz: 13,5 Jahre, Ayşegül Çağatay, Yağmur Ereren, Didem Baydar Ünsal, Yaprak Türkmen: Drei Jahre, neun Monate, Ahmet Mandacı und Zehra Özdemir: Drei Jahre, ein Monat; Ezgi Çakır: Acht Jahre.