Das Rechtsbüro Asrin, das Abdullah Öcalan und die weiteren drei Gefangenen auf Imrali vertritt, hat am 20. März aufgrund der Bedrohung durch die Corona-Pandemie einen Antrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Bursa, der Vollzugsgerichtsbarkeit Bursa und dem türkischen Justizministerium gestellt. Die Forderung des Anwaltsteams nach Schutzmaßnahmen für ihre Mandanten und Aufklärung über die getroffene Prävention wurde mit der Begründung abgewiesen, dass diese nicht in das Aufgabengebiet der Vollzugsgerichtsbarkeit fällt.
Wie Rechtsanwältin Raziye Turgut vom Rechtsbüro Asrin mitteilt, leiden einige ihrer Mandanten im Hochsicherheitsgefängnis Imrali unter chronischen Atemwegserkrankungen. Aus diesem Grund habe die Kanzlei gefordert, dass einschließlich des Personals und der Gefangenen alle im Zusammenhang mit Covid-19 empfohlenen gesundheitlichen und hygienischen Maßnahmen getroffen werden, die Verteidiger darüber informiert werden und außerdem ein Telefongespräch mit Abdullah Öcalan stattfinden kann. Das Vollzugsgericht hat den Antrag am 26. März abgelehnt, der ablehnende Beschluss wurde am 6. April zugestellt.
Rechtsanwältin Turgut bezeichnet die Begründung der Ablehnung als juristisch nicht haltbar, weil es gerade in das Aufgabengebiet der Vollzugsgerichtsbarkeit fällt, Beschwerden über mangelnde Fürsorge hinsichtlich der somatischen und psychischen Gesundheit der Gefangenen und über ihre Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt zu untersuchen und darüber zu entscheiden. Das Rechtsbüro Asrin hat aus diesem Grund am 13. April Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbeschluss eingelegt.
Laut Raziye Turgut sind telefonische Kontakte außer für die Imrali-Gefangenen in allen Haftanstalten in der Türkei möglich. Gegen die vier Gefangenen auf Imrali liegt jedoch ein Beschluss zur Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten vor. Von dieser für sechs Monate geltenden Anordnung hat das Verteidigerteam erst durch die Ablehnung seines Antrags erfahren. Die Rechtsanwältin weist darauf hin, dass ihren Mandanten das Recht auf anwaltliche Vertretung verwehrt wird und die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für Disziplinarstrafen im Vollzug bei drei Monaten liegt. Weil die Verhängung der Disziplinarstrafe ungesetzlich ist, Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschen widerspricht und die Empfehlungen des Antifolterkomitees des Europarats (CPT) nicht umgesetzt werden, haben die Anwälte auch gegen diesen Beschluss Rechtsmittel eingelegt.
Das Verteidigerteam der Imrali-Gefangenen stellt jede Woche Anträge für Anwalts- und Angehörigenbesuche bei der Generalstaatsanwaltschaft Bursa. Wie Raziye Turgut mitteilt, ist bisher keine positive Antwort erfolgt. Auch die Eingabe mit derselben Forderung beim Justizministerium ist unbeantwortet.