Imrali: 85. Antrag auf Angehörigenbesuch abgelehnt

Die Besuchsanträge der Angehörigen von Abdullah Öcalan und anderer Inhaftierter auf der Gefängnisinsel Imrali wurden zum 85. Mal abgelehnt.

Die Besuchsanträge, die Mehmet und Fatma Öcalan bei der Hauptstaatsanwaltschaft von Bursa für einen Besuch kommenden Montag bei ihrem Bruder Abdullah Öcalan gestellt haben, sind zum 85. Mal abgelehnt worden.

Auch die Besuchsanträge von Mazlum Dinç, dem gesetzlichen Vormund von Öcalan sowie der Familienangehörigen der Gefangenen Hamili Yıldırım, Ömer Hayri Konar und Veysel Aktaş, die ebenfalls auf der Gefängnisinsel Imrali inhaftiert sind, wurden abgelehnt.

In allen Fällen ist die Antragsablehnung erneut damit begründet worden, dass „den Verurteilten zwecks Durchführung von Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen nach Gesetz Nummer 5275 Beschränkungen auferlegt wurden”.

Seit dem 11. September 2016 wurde jeder Antrag auf Angehörigenbesuch bei Inhaftierten auf der Gefängnisinsel Imrali von den türkischen Behörden abgelehnt.

Unterdessen ist auch der mittlerweile 773. Antrag auf Mandantenbesuch der Rechtsanwält*innen des kurdischen Volksrepräsentanten abgelehnt worden. Den Antrag hatten die Anwälte Rezan Sarıca, Faik Özgür Erol und Fuat Coşacak am gestrigen Donnerstag gestellt. Hier verwies die Staatsanwaltschaft bei der Begründung für ihr Vorgehen ebenfalls auf das Gesetz Nummer 5275.

Der letzte Besuch der Anwält*innen fand am  27. Juli 2011 statt. Somit wird Abdullah Öcalan seit sieben Jahren jeglicher Rechtsbeistand verwehrt. Er unterliegt einer totalen Isolation auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer.