Immunität von 15 Abgeordneten soll aufgehoben werden

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat Verfahren zur Aufhebung der Immunität von zwölf Abgeordneten der HDP und drei Abgeordneten der CHP eingeleitet.

15 Untersuchungsberichte der Generalstaatsanwaltschaft Ankara zu vermeintlichen Straftaten von Abgeordneten sind zur Weiterleitung an die türkische Nationalversammlung im Justizministerium eingegangen.

Zwölf Abgeordnete der Demokratischen Partei der Völker (HDP) werden wegen Äußerungen über die türkische Militärinvasion in Efrîn sowie Reden am 8. März, dem Weltfrauentag, der „Organisationspropaganda“ beschuldigt. Bei den betroffenen Abgeordneten handelt es sich um Ayhan Bilgen, Ayşe Acar Başaran, Alican Önlü, Berdan Öztürk, Bedia Özgökçe Ertan, Feleknas Uca, Filiz Keresteci, Kemal Bülbül, Meral Danış Beştaş, İmam Taşçıer, Nimetullah Erdoğmuş und die Parteivorsitzende Pervin Buldan.

Den CHP-Abgeordneten Çetin Osman Budak, Erdin Bircan und Aykut Erdoğdu wird Präsidentenbeleidigung vorgeworfen.

Die Immunität von Abgeordneten kann nur durch das Parlament aufgehoben werden.