Nach den schweren Erdbeben in der Türkei und Syrien ist die Lage in der Region weiterhin katastrophal. Mittlerweile sind mehr als 50.000 Todesopfer bekannt, es wird von einer weitaus höheren Dunkelziffer ausgegangen. Es mangelt den Menschen in den betroffenen Gebieten am Zugang zu sauberem Trinkwasser, an Unterbringung und lebensnotwendiger Versorgung. Doch trotz der akuten Krisensituation finden aktuell Abschiebungen von Hamburg in die Türkei statt, wie eine Anfrage der Linksfraktion ergab. Die Hamburger Linksfraktion beantragt daher in der Bürgerschaftssitzung am 29. März einen sofortigen Abschiebestopp in die Türkei.
Dazu erklärt Carola Ensslen als flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Türkei ist wegen der Erdbeben im Ausnahmezustand – doch Hamburgs Senat scheint das nicht zu stören: Er lässt munter weiter in die Türkei abschieben. Unterstützung im Katastrophenfall sieht anders aus. Die Kapazitäten, die für diese Abschiebungen ins Ungewisse genutzt werden, wären besser in die reibungslose Bewilligung von Aufenthaltsrechten investiert.“
Zehntausende Menschen aus den Erdbebengebieten suchen aktuell an anderen Orten innerhalb des Landes Zuflucht. Die Unterstützungsinfrastruktur, der Wohnungsmarkt und die Verwaltung in der Türkei sind überlastet. Carola Ensslen weist darauf hin, dass die Auswirkungen des Erdbebens nicht auf die Region begrenzt sind: „Die Menschen suchen innerhalb des gesamten Landes Zuflucht. Überall wird Wohnraum und Unterstützung gesucht. Sämtliche Strukturen sind am Limit. Ein sofortiger Abschiebestopp ist ein Gebot der Menschlichkeit und der Solidarität im Katastrophenfall.“
Die Linksfraktion macht in ihrem Antrag geltend, dass sich der Hamburger Senat mit dem Argument, dass Abschiebungen immer nur in ein Land und nicht in eine Region erfolgen, aus seiner moralischen Verantwortung ziehen will. Doch im Ergebnis werden die Menschen in ein Katastrophengebiet abgeschoben. Abschiebungen nach Syrien waren ohnehin bereits vor dem Erdbeben ausgesetzt. Jetzt sei es dringend notwendig, solidarisch mit den Menschen in der Erdbebenregion zu sein und einen Abschiebestopp in die Türkei zu veranlassen. Die Möglichkeit dafür bietet § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes für einen Zeitraum von drei Monaten.