Hamburg: Staatsschutzverfahren gegen deutsche IS-Rückkehrerin

Am Mittwoch beginnt in Hamburg das Staatsschutzverfahren gegen Stefanie A. Die deutsche IS-Rückkehrerin, deren 15-jähriger Sohn in Syrien starb, ist wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Kriegsverbrechen angeklagt.

Am Mittwoch beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (HansOLG) in Hamburg die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen die IS-Rückkehrerin Stefanie A. Die 44-Jährige aus Bad Oldesloe (Kreis Stormarn) in Schleswig-Holstein ist wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in mehreren Fällen und Kriegsverbrechen angeklagt. Die weiteren Vorwürfe lauten Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie fahrlässige Tötung.

Stefanie A. soll im Sommer 2016 zusammen mit dem damals fast 14-jährigen Sohn ihrem Ehemann nach Syrien nachgereist sein, um sich der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen. Der Mann sei bereits ein Jahr zuvor zu der Terrorgruppe gegangen, heißt es in der Anklage. Den gemeinsamen Sohn gab die Deutsche zur religiös-ideologischen und militärischen Ausbildung an die IS-nahe Söldnertruppe „Jund al-Aqsa“. Im Februar 2017 seien die Angeklagte und ihr Sohn, der bis dahin Wachdienste für die inzwischen „Liwa al-Aqsa“ genannte Miliz versehen habe, mit deren Anhängern ins Herrschaftsgebiet des IS gelangt.

Zusammen mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn soll Stefanie A. dann zunächst in Raqqa und später in Gharanij und Hajin im östlichen Teil Syriens gelebt und vom IS finanziell unterstützt worden sein. Währenddessen soll sie einen Sprengstoffgürtel und ein Gewehr besessen und geführt haben. Der inzwischen vom IS rekrutierte und ausgebildete Sohn der Schleswig-Holsteinerin wurde vermutlich nach seinem 15. Geburtstag bei Kriegshandlungen eingesetzt. Er starb im Februar 2018 an den Folgen eines Bombenangriffs auf ein Haus in der Nachbarschaft der Familienwohnung in Hajin.

Stefanie A. und ihr Ehemann hielten dem IS bis zuletzt die Treue und ergaben sich den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) erst ein Jahr nach dem Tod des gemeinsamen Sohnes in Baghouz, als die letzte Enklave des IS befreit wurde. Von dort aus kam sie in das Auffang- und Internierungslager Hol bei Hesekê. Das Camp soll sie Ende 2020 oder Anfang 2021 in die Türkei verlassen haben. Am 24. März 2021 wurde die Angeklagte nach Deutschland überstellt, wo sie bei ihrer Ankunft in Berlin festgenommen wurde. Seitdem befindet sie sich in Untersuchungshaft. Über das Schicksal des Mannes ist nichts bekannt.

Wegen Eingliederung ihres Sohnes in bewaffnete Gruppen als Kämpfer und wegen Beihilfe zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten wirft der Generalbundesanwalt Stefanie A. Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch vor. Für die Durchführung der Hauptverhandlung in dem Staatsschutzverfahren wurden bislang zwölf Termine anberaumt. Der Prozess findet im Strafjustizgebäude am Sievekingplatz statt und beginnt am nächsten Mittwoch um 9.00 Uhr im Saal 288.