Hamburg: Anklage gegen jugendliche IS-Anhänger

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem OLG Hamburg Anklage gegen zwei mutmaßliche Anhänger der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ erhoben. Beide sollen noch als Jugendliche zu Anschlägen in Deutschland aufgerufen oder selbst einen Anschlag geplant haben.

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg Anklage gegen zwei mutmaßliche Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) erhoben. Beide sollen noch als Jugendliche unter anderem zu Anschlägen in Deutschland aufgerufen oder selbst einen Anschlag geplant haben, wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Aus Gründen des Jugendschutzes wurden weder das genaue Alter noch Wohnort der Beschuldigten genannt. Als Jugendlicher gilt laut Gesetz, wer zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 18 Jahre alt war.

Bei einem Angeklagten handelt es sich den Angaben nach um den russischen Staatsangehörigen Schamsudin M., der auf Grundlage eines vom Amtsgericht Bremerhaven ausgestellten Haftbefehls im September vergangenen Jahres verhaftet wurde. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, als Mitglied des IS Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geleistet zu haben. Dazu heißt es: „Schamsudin M. stand seit Sommer 2022 in regelmäßigem Kontakt mit einem in Afghanistan aufhältigen Mitglied des regionalen Ablegers des IS („Islamischer Staat Provinz Khorasan“ [ISPK]). Der Angeschuldigte schloss sich der Vereinigung an und erklärte sich bereit, in Deutschland eine lokale IS-Zelle zu gründen. Im Auftrag der Organisation übersetzte und verbreitete er deren Propagandamaterial. In einer von ihm selbst gegründeten Chatgruppe, der mehrere jugendliche Teilnehmer angehörten, stellte er zwei grausame Hinrichtungsvideos ein. In dieser Chatgruppe rief Schamsudin M. zudem zu Anschlägen im Namen des IS in Deutschland auf und verteilte Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen. Weiter bemühte er sich intensiv um die Anwerbung neuer Mitglieder oder Unterstützer des IS und bot Hilfe bei Reisen in das Operationsgebiet der Vereinigung an. Bei einer Gelegenheit sorgte er für den Transfer von Geld an den ISPK in Afghanistan.“

Beide Angeklagte seit September in Untersuchungshaft

Der zweite Angeklagte, der Deutsch-Kosovare Etrit P., soll geplant haben, im Namen des IS einen Sprengstoffanschlag in Deutschland zu verüben. Dazu ließ er sich laut Bundesanwaltschaft durch ein weiteres, ebenfalls in Afghanistan aufhältiges ISPK-Mitglied, in der Herstellung einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung unterweisen. Als er befürchtet habe, die Pläne könnten vereitelt werden, habe er sich zu einen Messerangriff auf Polizeibeamte entschlossen, so die Bundesanwaltschaft. Der ebenfalls angeklagte Schamsudin M. sei in die Planungen eingeweiht gewesen und habe versucht, das Messer zu besorgen. Beide Angeklagten befinden sich seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Ob das Oberlandesgericht die Anklage zulässt und wann es zu einem Prozess kommt, ist noch offen.

Foto: YPJ-Kämpferinnen hissen am 21. März 2019 ihre Fahne in der letzten IS-Bastion Baghuz in Deir ez-Zor, die zwei Tage zuvor von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) eingenommen wurde.