Die Abgeordnete Gökay Akbulut (DIE LINKE) hatte die Bundesregierung gefragt, inwieweit sie in den militärischen Interventionen der Türkei in Syrien und Nordirak einen Verstoß gegen das Völkerrecht sehe und ob die Bundesregierung ähnliche Konsequenzen ziehen werde, wie sie gegen Russland aufgrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine beschlossen wurden.
Bundesregierung übernimmt Pressemitteilungen des türkischen Verteidigungsministeriums
In ihrer Antwort sagte Staatsministerin Dr. Anna Lührmann für die Bundesregierung, die Frage nach ähnlichen Konsequenzen gegenüber der Türkei wie gegenüber Russland stelle „eine unangemessene Verharmlosung des russischen Kriegs gegen die Ukraine dar.“ Dabei gab die Sprecherin der Bundesregierung die Sichtweise des türkischen Verteidigungsministeriums unreflektiert wieder und sprach von einem „militärischen Vorgehen der Türkei gegen die Terrororganisation PKK“. Es gehe nicht wie in der Ukraine um die „vollständige Zerschlagung eines souveränen Staates unter bewusster Verübung schwerster Kriegsverbrechen.“ Deshalb erübrige sich eine Antwort auf die Frage nach Konsequenzen gegenüber der Türkei „vergleichbar den gegen Russland ergriffenen Maßnahmen“.
Diese Antwort bezieht weder die Verletzung der Souveränität des Iraks und Syriens noch den Einsatz von schwerer Artillerie und Drohnen gegen die Zivilbevölkerung insbesondere in Nord- und Ostsyrien, bei dem viele Zivilist:innen, unter ihnen auch Kinder, getötet oder verstümmelt wurden, mit ein. Gerade in Nord- und Ostsyrien richten sich die Angriffe eben nicht gegen die dort nicht vorhandene Guerilla, sondern systematisch gegen die Zivilbevölkerung, und zielen auf die Vertreibung der Menschen und eine Ausweitung der völkerrechtswidrigen Okkupation ab. Das Schweigen der Bundesregierung dazu kann nur als stillschweigende Zustimmung betrachtet werden.
Kriegsverbrechen sind kein Thema für die Bundesregierung
Auch die Kriegsverbrechen der türkischen Armee durch den Einsatz chemischer Waffen sind der Bundesregierung keine Kritik wert. Stattdessen erklärt die Bundesregierung zu den Angriffen auf die südkurdischen Medya-Verteidigungsgebiete: „In Nordirak geht die Türkei laut Medienberichten und nach Angaben des türkischen Verteidigungsministeriums seit dem 18. April verstärkt gegen Stellungen der PKK vor. Dabei beruft sich die Türkei, wie auch bei früheren Militäreinsätzen gegen die PKK in Nordirak, auf das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Der Kampf gegen Terrorismus und insbesondere jegliches militärische Vorgehen muss jedoch verhältnismäßig sein. Die Bundesregierung teilt die Sorge der irakischen Regierung über türkische Militäroperationen auf irakischem Hoheitsgebiet. Die Bundesregierung spricht mit allen beteiligten Akteuren regelmäßig zur Sicherheitslage in Irak, auch mit Vertretern der türkischen Regierung. Dabei betont die Bundesregierung stets die Bedeutung der Souveränität Iraks und ruft die Türkei zur Zurückhaltung sowie Achtung des humanitären Völkerrechts auf.“ Mit ihrem Statement setzt auch das grüne Außenministerium die deutsche Tradition der Unterstützung des türkischen Faschismus fort.