Die Oberstaatsanwaltschaft von Diyarbakır (ku. Amed) hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand der dortigen Rechtsanwaltskammer eingeleitet. Der Vorwurf gegen die Organisation lautet: „Herabwürdigung der türkischen Nation, des Staates der Republik Türkei, seiner Institutionen und Organe“. Hintergrund des Verfahrens ist eine Erklärung der Anwaltskammer zum 24. April, dem Gedenktag für den jungtürkischen Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich.
Das Verfahren gegen den Kammervorstand wurde auf Grundlage von Paragraf 301 des türkischen Strafgesetzbuches eröffnet. Die kriminalisierte Stellungnahme trägt die Überschrift „Wir teilen den Schmerz dieser großen Katastrophe“ und benennt den Massenmord an der armenischen Bevölkerung als Genozid. Bei Artikel 301 handelt sich vermutlich um das bekannteste türkische Gesetz in Europa. Bis 2008 regelte er noch die „Beleidigung des Türkentums“, auf Druck der EU wurde das Gesetz einer Reform unterzogen. In der überholten Fassung heißt es: „Wer die türkische Nation, den Staat der Türkischen Republik, die Große Nationalversammlung der Türkei, die Regierung der Türkischen Republik und die staatlichen Justizorgane öffentlich herabsetzt, wird mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft.“
Nahit Eren, Vorsitzender der Rechtsanwaltskammer in Amed, ist empört über das Verfahren. „Während die Rechtsanwaltskammer Diyarbakır die Meinungsfreiheit aller in vollem Umfang verteidigt, wird sie ihre eigene Meinungsfreiheit aufgrund von Repression und Ermittlungen nicht einschränken. Wir werden die Worte, die wir sagen, weiterhin auf eine Weise verteidigen, die unseren Werten entspricht“, schrieb der Jurist auf Twitter. Damit es zu einem Prozess kommt, muss der Justizminister die Anklage absegnen. Die Erwartungen, dass Gegenteiliges eintrifft, sind gering.
Völkermord an den Armeniern
Aghet, Katastrophe, oder Mec Eghern, das große Verbrechen, nennt die armenische Bevölkerung den Völkermord von 1915, den die Türkei als Nachfolgerin des Osmanischen Reiches bis heute nicht eingesteht und in ihrer Geschichtsschreibung als „kriegsbedingte Sicherheitsmaßnahme“ zu relativieren versucht. Der Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Völkern sowie Eziden im Osmanischen Reich ist der erste systematische Genozid des 20. Jahrhunderts. Ein Verbrechen von ungeheuerlichen Dimensionen, dem Schätzungen nach mindestens 1,5 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Den Auftakt des Genozids bildete am 24. April 1915 die Verhaftung der armenischen Elite in der osmanischen Reichshauptstadt Konstantinopel (Istanbul). Daher fällt der Tag des Gedenkens an die Opfer von 1915 immer auf einen 24. April eines Jahres. In Armenien und der Republik Arzach (Bergkarabach) markiert dieses Datum einen nationalen Trauertag.