Zum Ende des NSU2.0-Prozesses rund um die rechten Verstrickungen um Alexander M. ruft ein Bündnis bestehend aus der ‚Initiative Hessliche Zustände auflösen‘, verschiedener antifaschistischer Gruppen sowie dem Landesverband der Partei Die Linke zu einer Kundgebung vor dem Landgericht in Frankfurt am Main auf. „Im Falle des Angeklagten im NSU 2.0-Prozess sehen die Kritiker:innen klare Hinweise darauf, dass der Angeklagte Alexander M. nicht als Einzeltäter gehandelt habe, sondern die Unterstützung von Beamt:innen innerhalb der Polizeibehörden gehabt habe, die entsprechende Kontaktdaten der Adressat:innen seiner Drohbriefe an ihn weitergegeben haben“, so die Initiative Hessliche Zustände auflösen. Weiter heißt es in ihrem Aufruf zur morgigen Kundgebung:
Am 17. November werden verschiedene antifaschistischer Gruppen und Organisationen anlässlich des Urteils im sogenannten NSU2.0-Prozess für mehr Aufklärung und die Entnazifizierung deutscher Sicherheitsbehörden demonstrieren. Zu Prozessbeginn wird ab 8.30 Uhr eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in der Konrad-Adenauer-Straße 20 in Frankfurt am Main stattfinden. Das Bündnis bestehend aus der ‚Initiative Hessliche Zustände auflösen‘, verschiedener antifaschistischer Gruppen sowie dem Landesverband der Partei Die Linke kritisiert vor allem die Erzählung vom rechten Einzeltäter, die immer wieder zur Verschleierung rechter Netzwerke in deutschen Sicherheitsbehörden diene.
„Klare Hinweise darauf, dass Alexander M. nicht als Einzeltäter gehandelt habe“
Im Falle des Angeklagten im NSU 2.0-Prozess sehen die Kritiker:innen klare Hinweise darauf, dass der Angeklagte Alexander M. nicht als Einzeltäter gehandelt habe, sondern die Unterstützung von Beamt:innen innerhalb der Polizeibehörden gehabt habe, die entsprechende Kontaktdaten der Adressat:innen seiner Drohbriefe an ihn weitergegeben haben. Immerhin wurden kurz vor dem Versenden des Drohschreibens an die Anwältin Seda Basay-Yildiz an einem Dienstcomputer des Frankfurter 1. Polizeireviers ihre Daten ohne erkennbaren Grund abgerufen. Während zuerst noch ein Zusammenhang mit der Gruppe an Polizist:innen vermutet wurde, die wegen rechten Inhalten in Chatgruppen suspendiert worden waren, hat sich die Staatsanwaltschaft nun auf Alexander M. als einzigen Täter festgelegt. Insbesondere die Rolle des Beamten Johannes Sprenger, gegen den wegen den rechten Chatgruppen ermittelt wird und der im Prozess gegen Alexander M. die Aussage verweigerte, wurde vor Gericht nicht aufgeklärt.
„Wir haben mittlerweile wirklich genug von dem Einzeltäter-Märchen“ erklärt Roza Mehlem, Sprecher:in der Initiative Hessliche Zustände auflösen. „Erstens glauben wir nicht, dass Alexander M. ohne Hilfe von innerhalb der Un-Sicherheitsbehörden an die zahlreichen privaten Daten gelangt ist und zweitens sind das ja nicht die einzigen Vorfälle in letzter Zeit die auf rassistische Strukturen und rechte Netzwerke bei Polizei, Behörden und Militär hindeuten. Ich sage nur: Frankfurter SEK, 1. Polizeirevier, Franco Albrecht und der Anschlag in Hanau. Das sind die Hesslichen Zustände, die wir angreifen und aufdecken wollen. Das darf nicht weiter unter den Teppich gekehrt werden!“
„Heute werden hier die hesslichen Zustände verhandelt“
In einem Redebeitrag erklärt eine der Kritiker:innen des Prozesses:
„Der Fall von Alexander Mensch so könnte man erst mal annehmen ist ein verwirrter Berliner Einzeltäter. Doch weit gefehlt, heute kommt es zu einem Urteil, in dem der Sumpf rechter Strukturen der Polizei Hessens auf dem Tisch liegt und zugleich nicht verhandelt wird. Heute werden hier die hesslichen Zustände verhandelt.
Der vermeintliche ‚Einzelfall‘ ist zum inoffiziellen Synonym für rechte Netzwerke geworden, die in Polizei, Bundeswehr, Verfassungsschutz und anderen Behörden aktiv sind. Wir wollen das alles nicht mehr zu Protokoll nehmen! Diese Strukturen müssen Konsequenzen haben, sie müssen aufgelöst werden!"