Die Bundesanwaltschaft hat einen syrischen Dschihadisten in Potsdam festnehmen lassen. Seine Wohnung wurde durchsucht. Khaled A. wird die Mitgliedschaft in den Milizen „Ahrar aI-Tabka" und „Ahrar al-Sham“ vorgeworfen, die in Deutschland als „ausländische terroristische Vereinigungen“ klassifiziert werden.
Der Beschuldigte ist laut Bundesanwaltschaft dringend verdächtig, sich von Januar bis Oktober 2013 an den dschihadistischen Milizen beteiligt zu haben. Weiterhin werden ihm ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Kriegsverbrechen zur Last gelegt.
Die Bundesanwaltschaft erklärt zum Inhalt des Haftbefehls: „Khaled A. schloss sich spätestens Ende Januar 2013 in Syrien der „Ahrar al-Tabka“ an, um auf Seiten der Rebellen an dem dortigen Bürgerkrieg teilzunehmen. Ziel der Gruppe und des Beschuldigten war es, die politische Ordnung in seinem Heimatland mit Waffengewalt zu verändern und in stärkerem Maße an religiösen Maximen im Sinne einer islamisch geprägten Ordnung auszurichten. Neben dem Regime des syrischen Machthabers Bashar Al-Assad wurden deshalb zugleich „Ungläubige und Abtrünnige“ bekämpft. Die Gruppierung zählte in der Folge zu dem Militärbündnis der sog. „Euphrat-Bataillone“, zu welchen unter anderem auch die Terrororganisation „Jabhat al-Nusra“ gehörte.
Der Beschuldigte nahm an den Kampfhandlungen der „Ahrar aI-Tabka" in der Stadt Tabka und deren Umgebung teil und war hierfür mit einem Maschinengewehr bewaffnet. Nach der Einnahme der Stadt Tabka beschaffte er Wohnraum für Kämpfer der Organisation, nachdem die rechtmäßigen Eigentümer vertrieben worden waren, und dokumentierte als Medienvertreter Geschehnisse für die Vereinigung.
Als sich die „Ahrar al-Tabka“ im August 2013 der terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ anschloss, billigte der Beschuldigte dies und unterstellte sich fortan der neuen Befehlsstruktur. Dem folgend übte der Beschuldigte bis zumindest Oktober 2013 seine Tätigkeit als Medienvertreter weiter aus und übernahm zudem Aufgaben bei der Bewachung des bei der Stadt Tabka gelegenen Staudamms.
Khaled A. wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.“
Die Befreiung von Tabqa
Zwei Jahre nach Beginn der Syrien-Krise geriet Tabqa 2013 in die Hände bewaffneter Gruppen und wurde 2014 vom IS besetzt. Am 10. Mai 2017 wurden die Stadt und der Euphrat-Staudamm (auch Tabqa-Talsperre) nach fünfzig Tage andauernden Kämpfen von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) befreit. Tabqa hat eine multireligiöse und multiethnische Bevölkerung und liegt innerhalb der Föderation Nord- und Ostsyrien. Nach der Befreiung wurde ein demokratisches Selbstverwaltungssystem aufgebaut, in dem Frauen und alle Bevölkerungsgruppen gleichberechtigt vertreten sind.
Titelfoto: YPJ-Kämpferinnen nach der Befreiung von Tabqa