DBP-Vorsitzender Arslan aus türkischer Haft entlassen

Der Haftbefehl gegen den Ko-Vorsitzenden der Partei der demokratischen Regionen, Mehmet Arslan wurde aufgehoben. Arslan befand sich seit Februar wegen seiner Kritik an der türkischen Militärinvasion in Efrîn in Geiselhaft.

Die 10. Strafgerichtskammer von Diyarbakir (Amed) hat den Haftbefehl gegen Mehmet Arslan aufgehoben. Der Ko-Vorsitzende der DBP war am 7. Februar aufgrund seiner Äußerungen gegen die Militärinvasion des türkischen Staates im nordsyrischen Efrîn sowie seinen politischen Aktivitäten verhaftet worden und befand sich seit dem 19. Februar im Gefängnis Kalkandere in der Stadt Rize am Schwarzen Meer.

Die Staatsanwaltschaft warf Arslan als Repräsentant einer legalen Partei aufgrund seiner Teilnahme an Pressekonferenzen und Beerdigungen sowie Beiträgen in den sozialen Medien „Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation“ und „Aufruf zum bewaffneten Kampf“ vor. Dabei stützte sich die Anklage auf Äußerungen Arslans wie „Kämpfer*innen Kurdistans“ in Bezug auf die Volksverteidigungseinheiten YPG/YPJ und Beiträge, in denen der Angriffskrieg des türkischen Staates auf Efrîn verurteilt wurde.

Im März war bekannt geworden, dass der DBP-Ko-Vorsitzende bei seiner Verlegung aus Amed in das Gefängnis von Rize von Gefängnisaufsehern bewusstlos geprügelt wurde, weil er sich einer Nacktdurchsuchung verweigerte. An der heutigen Verhandlung konnte Arslan selbst nicht teilnehmen. Er befand sich während dem Prozess auf der Fahrt nach Adana, wo er an das Gefängnis Kürkçüler überstellt werden sollte. Der Haftbefehl gegen Arslan wurde heute zwar aufgehoben, dennoch darf er das Land nicht verlassen und muss sich regelmäßig bei den türkischen Behörden melden.