Eine 30-jährige aus Syrien zurückgekehrte ehemalige IS-Dschihadistin wurde am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass sich die ehemalige Dschihadistin „glaubhaft“ vom „Islamischen Staat” (IS) losgesagt habe. Sie wurde wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ und „Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz“ verurteilt. Ihr wurde auch vorgeworfen, IS-Dschihadistinnen aus Deutschland angeworben zu haben.
Die Frau soll der Generalstaatsanwaltschaft zufolge Teil eines sogenannten „Schwesternnetzwerks“ gewesen sein. Unter einem „Schwesternnetzwerk“ wird ein Netzwerk radikalisierter Frauen verstanden, die Frauen für den IS gewinnen. Allerdings hatte dieser Aspekt ihrer Handlungen keinen Einfluss auf das Urteil, es sei nur ein einzelner Versuch bekannt geworden, sagte ein Gerichtssprecher. Der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz leitet sich aus ihrer Selbstdarstellung mit Waffen und einer Handgranate auf Bildern ab. Die Islamistin war im Dezember 2014 mit ihrem Mann über die Türkei nach Raqqa gereist. Bei ihrer Ausreise hatte sie vom Hildesheimer Dschihadistenprediger Abu Walaa Unterstützung erhalten. Er gilt als IS-Statthalter von Deutschland und steht ebenfalls vor Gericht.
Während die Frau mit ihrer Familie bis Ende 2015 in Raqqa lebte, erreichte der IS-Genozid an der ezidischen Bevölkerung seinen Höhepunkt. Auf Sklavenmärkten in Raqqa wurden ezidische Frauen und Mädchen verkauft. Obwohl sie mit ihrem Mann Teil des verbrecherischen IS-Systems war, als Dschihadistin mindestens ihren Mann beim IS-Terror in Syrien unterstützte und ihre Kinder für den IS indoktrinierte, fällt die Strafe für die junge Frau sehr gering aus. Sie war vor der Befreiung der Region in die Türkei geflohen und von dort mit ihren vier Kindern nach Deutschland abgeschoben worden, wo sie in Untersuchungshaft kam. Während das Gericht dem Geständnis der Angeklagten folgte, sprach die Generalstaatsanwaltschaft von einem „taktisch geprägten Geständnis“ und bezweifelte ihre Abkehr vom IS.