Buschmann will Hetze bei türkischen Wahlkampfauftritten verhindern

Im Vorfeld der Wahlen in der Türkei fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann, die Genehmigungspflicht bei Auftritten von ausländischen Amts- und Mandatsträgern konsequent durchzusetzen, um menschenverachtende Hetze zu verhindern.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will laut Medienberichten Hassreden türkischer Politiker:innen in Deutschland verhindern. Es sei zu erwarten, „dass Anhänger des türkischen Staatspräsidenten in den nächsten Wochen auch in Deutschland verstärkt Wahlkampf betreiben werden", heißt es laut der Rheinischen Post in einem Schreiben von Buschmann an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Die Grünen). Einige türkische Amts- und Mandatsträger verwendeten auf solchen Veranstaltungen bewusst eine „menschenverachtende Sprache gegenüber politischen Gegnern" und würden damit „klar die Grenzen der Meinungsfreiheit" überschreiten. Im Vorfeld der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen am 14. Mai in der Türkei sei es ihm daher wichtig, „die Sensibilität für dieses Thema aufrechtzuerhalten und das Bewusstsein für die Dringlichkeit des Handelns zu schärfen".

Hintergrund der Warnung des Bundesjustizministers waren demnach Auftritte von AKP-Politikern in Deutschland. So hatte unter anderem der AKP-Abgeordnete Mustafa Açıkgöz im Januar in der zum Netzwerk der rechtsextremen „Grauen Wölfe“ zugehörigen Yunus-Emre-Moschee in Neuss zur Vernichtung von Kurd:innen und Anhänger:innen der Bewegung des islamistischen Predigers Fethullah Gülen (FETÖ) aufgerufen. „So wie wir ihnen kein Lebensrecht in der Türkei geben, werden wir es ihnen auch in Deutschland nicht geben. Egal, wohin sie in der Welt flüchten, wir werden die PKK- und FETÖ-Terroranhänger vernichten“, sagte Açıkgöz wörtlich.

In der Bundesrepublik sind seit 2017 Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker:innen drei Monate vor der Abstimmung verboten. Anlass für die Neuregelung waren Auseinandersetzungen in Deutschland im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums. Außerhalb der Wahlkampfzeiten müssen seitdem alle politischen Auftritte ausländischer Regierungsvertreter:innen zehn Tage vorher beantragt und von der Bundesregierung genehmigt werden.

Buschmann fordert in diesem Zusammenhang, die „versammlungsrechtlichen Vorgaben, einschließlich der Genehmigungspflicht bei Auftritten von ausländischen Amts- und Mandatsträgern“ konsequent einzuhalten und durchzusetzen: „Dies sollten wir zugleich - gegebenenfalls erneut - mit aller Deutlichkeit gegenüber der Türkei kommunizieren und parallel hierzu auch die für das Versammlungsrecht zuständigen Stellen der Länder entsprechend sensibilisieren."