Bundesregierung zementiert Trennung von Schutzsuchenden

Zwischen Anfang Mai und Ende Juli 2018 hat Deutschland im Rahmen der Dublin-III-Verordnungs-Verfahren 451 Aufnahmeersuchen von Griechenland erhalten. 67 Prozent der Aufnahmeersuchen wurden in den letzten drei Monaten abgelehnt.

Jeder Schutzsuchende, der es schafft die EU zu erreichen, wird dem Dublin-System unterworfen. Das bedeutet, dass zunächst das Land für den Asylantrag zuständig ist, in dem der Schutzsuchende zuerst registriert wurde. Anschließend können die Asylsuchenden z.B. nach Übernahmequoten oder familiären Bindungen auf die EU-Staaten verteilt werden. Allerdings verweigern sich viele EU-Staaten der Übernahme von Schutzsuchenden aus den überlasteten Peripheriestaaten der EU, wie Griechenland oder Italien.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der migrations- und integrationspolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE. Gökay Akbulut zu Dublin-Überstellungen aus Griechenland nach Deutschland antwortete die Bundesregierung, dass 67 Prozent aller Aufnahmeersuche aus Griechenland nach Deutschland abgelehnt worden sind. Akbulut kommentiert: „Es ist nach wie vor erschreckend, dass es im Rahmen des so genannten Dublinverfahrens eine so hohe Anzahl von Ablehnungen gibt. Schließlich stellt Griechenland nur in den Fällen ein Aufnahmeersuchen an Deutschland in denen es davon ausgeht, dass die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung vorliegen.“

Akbulut kritisiert, dass so Integration behindert und „unsere Identität als Einwanderungsgesellschaft sicher nicht gestärkt“ werde. Insbesondere Familien werden durch diese Politik zerrissen. Die Bedingungen, unter denen Schutzsuchende auf ihren Nachzug in Griechenland warten, sind humanitär katastrophal. Daher kommt es immer wieder zu Aufständen und Unterbringungen in sogenannten Hotspots. Eine Alternative zum Dublin-System stellt das von Expert*innen favorisierte „Free Choice“-Modell dar, bei dem Schutzsuchende selbst entscheiden können, in welchem EU-Staat sie Asyl beantragen möchten und die anderen Mitgliedsstaaten die betreffenden Staaten entsprechend finanziell unterstützen.