Besuch bei Abdullah Öcalan erneut abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft von Bursa hat einen Besuchsantrag von Mazlum Dinç, dem gesetzlichen Bevollmächtigten Abdullah Öcalans, abgelehnt. Der PKK-Vorsitzende befindet sich bereits seit 2015 faktisch in Totalisolation.

Nachdem am Donnerstag bereits ein Antrag auf Mandantenbesuch der Öcalan-Anwälte abgelehnt wurde, hat die Staatsanwaltschaft von Bursa heute auch einen Besuchsantrag von Mazlum Dinç, dem gesetzlichen Bevollmächtigten Abdullah Öcalans, auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali abgelehnt.

Begründet wurde die Ablehnung mit dem Verweis darauf, dass „dem Verurteilten zwecks Durchführung von Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen nach Gesetz Nummer 5275 Beschränkungen auferlegt wurden”. Auf diese Begründung greift die Staatsanwaltschaft bereits seit Jahren hinsichtlich Besuchsanträgen der Öcalan-Anwälte zurück, um den Kontakt des PKK-Vorsitzenden zu seinem Rechtsbeistand zu unterbinden.

Abdullah Öcalan befindet sich seit seiner Verschleppung im Februar 1999 aus der griechischen Botschaft im kenianischen Nairobi auf der Gefängnisinsel Imrali. Ganze elf Jahre war er der einzige Häftling - bewacht von mehr als tausend Soldaten. Der letzte Besuch seiner Anwälte fand am 27. Juli 2011 statt. Somit wird ihm seit über sieben Jahren jeglicher Rechtsbeistand verwehrt. Er hält so den „Europa-Rekord“ für Haft ohne Zugang zu Anwälten.

Seit April 2015 befindet sich Öcalan zudem faktisch in Totalisolation. Auch Besuchsanträge seiner Familienangehörigen werden seit mehr als zwei Jahren von den türkischen Behörden abgelehnt. Zuletzt konnte im September 2016 eine Besuchserlaubnis für den Bruder Mehmet Öcalan erwirkt werden.

Der Demokratische Gesellschaftskongress der Kurdinnen und Kurden in Europa (KCDK-E) ruft für heute und morgen weltweit zu Demonstrationen auf, um auf die Totalisolation Öcalans hinzuweisen und seine Freiheit zu fordern. Auch in Deutschland finden zahlreiche Proteste statt.