Der Senat in Berlin hat am Dienstag beschlossen, gegen die Ablehnung des Landesaufnahmeprogramms für schutzsuchende Menschen von den griechischen Inseln durch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu klagen. Die zivilgesellschaftliche Organisation „Seebrücke“ begrüßt die Entscheidung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) und fordert die Länder Bremen und Thüringen auf, dem „konsequenten und notwendigen Schritt“ zu folgen und die von ihnen beschlossene Landesaufnahme vor Gericht einzufordern.
Seehofer hatte im Juli sein Einvernehmen zu dem von Berlin geplanten Landesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete 300 Geflüchtete aus den griechischen Flüchtlingslagern unter Hinweis auf die Dublin-Verordnung und zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit verweigert. Die Regierung des Freistaats Thüringen und das Land Bremen wollen ebenfalls mehr Schutzsuchende aufnehmen, als der bundeseinheitliche Schlüssel vorsieht.
„Nachdem Senator Geisel sich im August vergeblich an den Bundesinnenminister wandte und sich Mitte September selbst in Griechenland einen Eindruck von der Lage verschafft hat, ist nunmehr Klage geboten“, teilte die Senatskanzlei mit. Es gehe um die grundsätzliche Klärung, unter welchen Voraussetzungen das BMI das Einvernehmen zu Landesaufnahmeprogrammen der Länder verweigern darf.
„Es bleibt ein Skandal, dass Menschen in der EU unter unmenschlichen Bedingungen in Lagern leben müssen, während es in den Kommunen genug Hilfsbereitschaft und Kapazitäten gibt, diese Menschen problemlos aufzunehmen“, kritisiert die internationale Bewegung aus der Zivilbevölkerung Seebrücke. Über 200 Kommunen haben sich mittlerweile in ganz Deutschland zu sicheren Häfen erklärt. Dies ist das Resultat von zwei Jahren unermüdlicher Arbeit und unzähligen Seebrücke-Aktionen.