Berliner Polizei führt kurdische Aktivisten aus Kulturhaus ab

Die Polizei in Berlin hat die Räume des kurdischen Vereins Nav-Berlin aufgesucht, um zwei Mitglieder abzuführen. Gründe sind nicht bekannt.

Repression gegen kurdische Community

Die Freie Kurdische Gemeinde e.V. – auch bekannt als Nav-Berlin, ist von der Polizei aufgesucht worden. Mehrere Mannschaftswagen der Berliner Polizei fuhren am Samstagnachmittag vor dem kurdischen Kulturhaus im Stadtteil Reinickendorf vor. Wie der Vereinsvorstand mitteilte, betraten bewaffnete Polizisten die Räumlichkeiten, während sich dort Familien mit Kindern aufhielten. Zwei Mitglieder wurden abgeführt und ins Polizeipräsidium gebracht. In welchem konkreten Zusammenhang der Vorgang steht, sei unklar.

Bei einem der Betroffenen handelt es sich laut Nav-Berlin um Hüseyin Yılmaz, der Ko-Vorsitzender des Kulturhauses ist und von 1999 bis 2004 Bürgermeister für die Partei HADEP der kurdischen Stadt Agirî (tr. Ağrı) war. Ob möglicherweise ein Verfahren gegen den Aktivisten läuft und er als Beschuldigter vernommen werden soll, ist nicht bekannt. Der Vereinsvorstand hat nach eigenen Angaben keine Kenntnis über mögliche Ermittlungen gegen Yılmaz und hat eine Anwältin eingeschaltet.


Unrechtmäßige Durchsuchungen in kurdischen Vereinen

Die Räumlichkeiten von Nav-Berlin werden nicht zum ersten Mal von der Polizei aufgesucht. Im Juni 2018 wurde der Verein zum Ziel einer angelegten Durchsuchungsaktion, auch ein Büro von Civaka Azad e.V. und Privatwohnungen von kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten waren damals zum Ziel von Razzien geworden. Civaka Azad, ein Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit mit Fokus Kurdistan, hatte moniert, dass aufgrund des PKK-Verbots grundlegende Grundrechte kurdischer Vereine und ihrer Mitglieder durch deutsche Sicherheitsbehörden mit Füßen getreten werden, und gegen die Durchsuchung geklagt. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte der Verfassungsbeschwerde im März 2022 stattgegeben und die Angelegenheit zurück an das Landgericht Berlin verwiesen. Demnach war die Durchsuchung der Räumlichkeiten unrechtmäßig.