Bayrische Justiz: PKK usurpiert YPJ?

In München findet am Dienstag ein weiterer Prozess wegen des sogenannten Fahnenverbots statt. Angeklagt ist ein Aktivist aus Nürnberg, der während der völkerrechtswidrigen türkischen Invasion in Efrîn eine YPJ-Fahne gezeigt haben soll.

Morgen findet im Amtsgericht München wieder ein Prozess wegen des sogenannten Fahnenverbots statt. Diesmal trifft es einen deutschen Aktivisten aus Nürnberg, der angeklagt wird, auf der NATO-Sicherheitskonferenz im Jahr 2018 eine Flagge der Frauenverteidigungseinheiten YPJ gezeigt zu haben.

Freund*innen aus Nürnberg rufen mit folgender Erklärung zur solidarischen Prozessbeobachtung auf:

„Während Bomben auf Afrin regneten, während mit der NATO verbündete dschihadistische Gangs unter der Zivilbevölkerung wüteten, während sie ein Video ins Netz stellten, das die grauenhafte Schändung der YPJ-Kämpferin Barin Kobani zeigte, fand am 17. Februar 2018 in München die NATO-Sicherheitskonferenz statt.

Die damals stattfindende Demonstration gegen dieses Treffen solidarisierte sich aus diesem Anlass mit den Verteidiger*innen von Afrin, YPG und YPJ, den Frauenselbstverteidigungskräften der Kurdinnen und trug ihre Fahnen.

Dies wird nun kriminalisiert. Zahlreiche Verfahren fanden und finden statt, mit der Begründung diese Fahnen seien Ersatzsymbole für die PKK.

Die BRD hat also ihre Seite gewählt. Unserem Genossen wird vorgeworfen, die Fahne der YPJ getragen zu haben, sich also mit den Frauen solidarisiert zu haben, die dort um ihre Freiheit kämpften. Als Vorwand dient die Behauptung, die Fahne sei von der PKK usurpiert und daher verboten.

Dieses Konstrukt, das besonders in diesem Zusammenhang jeder Grundlage entbehrt, zeigt: Die BRD ist treu an der Seite der Kriegsverbrecher in Ankara. Ein gutes Verhältnis zu Erdoğan aus ökonomischen und geo-politischen Interessen, aus Angst, der Deal zu Lasten der Geflüchteten könne platzen, ist wichtiger als Solidarität mit der Freiheitsbewegung, die den sogenannten IS besiegte.

Solidarität mit Afrin, Solidarität mit Rojava, Solidarität mit den kämpfenden Frauen."

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht München, Nymphenburgerstr. 16, beginnt um 9 Uhr.