Anwälte von Demirtaş wenden sich an Verfassungsgerichtshof

Die Anwält*innen von Selahattin Demirtaş haben sich bezüglich der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Freilassung des inhaftierten ehemaligen Vorsitzenden der HDP an den Verfassungsgerichtshof gewandt.

Am 20. November hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Freilassung des in der Türkei inhaftierten kurdischen Oppositionspolitikers Selahattin Demirtaş entschieden. Obwohl dieses Urteil für die Türkei bindend ist, hatte der türkische Regimechef Erdoğan erklärt, es nicht anzuerkennen. Daher haben sich jetzt die Anwält*innen von Demirtaş an den Verfassungsgerichtshof der Republik Türkei gewandt. Für die Anwält*innen des Politikers der Demokratischen Partei der Völker (HDP) erklärte Reyhan Yalçındağ, die Äußerungen Erdoğans stellten eine direkte Einmischung der Politik in die Justiz dar.

Yalçındağ berichtet, dass die Anträge zur Freilassung von Demirtaş vom Gericht bisher nicht beantwortet worden sind. Man wende sich daher an den Verfassungsgerichtshof und werde außerdem erneut vor den EGMR ziehen.