Anklage gegen ehemalige IS-Frauen in Celle erhoben

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat Anklage gegen zwei mutmaßliche IS-Rückkehrerinnen erhoben.

Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Anklage gegen zwei mutmaßliche Rückkehrerinnen der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) erhoben. Den Frauen wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Die Angeschuldigten, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollen unabhängig voneinander im Oktober 2014 über die Türkei nach Syrien ausgereist sein, um sich dort dem IS anzuschließen. Ihre Ehemänner sollen der sogenannten „Wolfsburger Gruppe“ angehört und in Syrien „eine militärische Ausbildung erhalten und sich als aktive Kämpfer an der militanten Terrorgruppe beteiligt“ haben.

 Aus einer „salafistischen, radikal-dschihadistischen Überzeugung“ heraus sollen die Frauen ihre Ehemänner dabei unterstützt haben, „indem sie an wechselnden Orten in Syrien den Haushalt versorgten und die vom IS erwartete Rolle als Frau eines Kämpfers ‚des Kalifats‘ ausfüllten“. Eine der Frauen soll ihre Kinder entsprechend der IS-Ideologie erzogen haben. Die andere hat selbst keine Kinder, kümmerte sich laut Anklage aber um den Nachwuchs anderer IS-Mitglieder.

Im August 2018 und im November 2019 kamen beide Frauen wieder zurück nach Deutschland. Sie befinden sich „wegen fehlender Haftgründe“ auf freiem Fuß. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle klagte beide Frauen in gesonderten Verfahren an. Über die Eröffnung der Hauptverfahren muss das Oberlandesgericht Celle entscheiden.

Titelfoto: IS-Dschihadistinnen in Camp Hol (c) Ersin Çaksu/ANF