Anklage gegen französische Islamistin erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine Französin erhoben, die sich als Heranwachsende sowohl dem sogenannten IS als auch der Al-Nusra-Front angeschlossen haben soll.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine Französin erhoben, die sich als Heranwachsende sowohl dem sogenannten IS als auch der Al-Nusra-Front angeschlossen haben soll.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine Französin erhoben, die sich als Heranwachsende in Syrien sowohl dem „Islamischen Staat“ (IS) als auch dem Al-Qaida-Ableger Jabhat al-Nusra angeschlossen haben soll. Samra N. soll im September 2013 nach Syrien gereist sein und dort einen Söldner der Al-Nusra-Front geheiratet haben, wie die Behörde in Karlsruhe am Montag mitteilte. Zwei Monate später sei das Paar zum IS übergelaufen.
N. habe über das Internet in Deutschland dafür geworben, ebenfalls nach Syrien zu gehen und der Al-Nusra-Front beizutreten. Eine Frau sei deshalb ausgereist, N. habe diese vorübergehend bei sich aufgenommen. Zudem habe sie für ihren Ehemann den Haushalt geführt und ihm bei der Beschaffung von militärischen Ausrüstungsgegenständen für den IS geholfen.
Als ihr Mann für „Kampfeinsätze“ unterwegs war, habe sich die Französin in Frauenhäusern aufgehalten, die der IS nach der Vertreibung der ursprünglichen Bewohnerinnen und Bewohner besetzt hatte. Anfang 2014 sei N. schließlich wieder nach Deutschland zurückgekehrt, dem IS sei sie aber noch bis mindestens Februar 2015 mitgliedschaftlich verbunden geblieben.
Vergangenen November wurde N. im rheinland-pfälzischen Trier festgenommen und kam zunächst in Untersuchungshaft. Seit Mitte März ist der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und N. wieder auf freiem Fuß. Laut Bundesanwaltschaft wurde die Anklage gegen die Französin am 3. April erhoben.
Der gegen N. erhobene Vorwurf lautet auf Mitgliedschaft in zwei ausländischen terroristischen Vereinigungen und Kriegsverbrechen gegen Eigentum. Über die Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Als Heranwachsende gelten rechtlich Menschen zwischen 18 und 21 Jahren.
Foto: IS-Frauen und Kinder am Rande einer Sicherheitsoperation im Auffang- und Internierungslager Hol (c) QSD