Die versuchte Vergewaltigung einer Dreizehnjährigen durch einen Stabsunteroffizier der türkischen Armee hat in der nordkurdischen Stadt Şirnex (türk. Şırnak) heftige Proteste ausgelöst. Eine Demonstration gegen sexualisierte Gewalt wurde am Abend von der Polizei mit Tränengas aufgelöst. Bereits zuvor war es zu mehreren Straßenprotesten gekommen, in Online-Netzwerken formierte sich unter dem Hashtag #SusmaŞırnak („Schweige nicht, Şırnak“) Protest. Die Demonstranten, bei denen es sich mehrheitlich um Männer handelte, haben angekündigt, ihre Aktionen fortzusetzen.
Das betroffene Mädchen hielt sich nach Angaben ihrer Anwälte mit einer Freundin am späten Dienstagabend im Treppenhaus ihres Wohngebäudes auf, als es beinahe Opfer eines sexuellen Übergriffs durch den Soldaten A.A. wurde. Durch Hilferufe wurden Nachbarn aufmerksam, der Mann wurde gestört und flüchtete in sein Fahrzeug. Dort wurde er wenig später von Anwohnern beim Masturbieren gestellt und überwältigt. Zuvor zog er noch seine Waffe und bedrohte mehrere Personen. Diese konnten ihm die Waffe entreißen und den Mann solange festhalten, bis die Polizei kam.
Sowohl bei der Polizei als auch bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft bestritt A.A. am Mittwoch die versuchte Vergewaltigung und behauptete, Opfer eines Angriffs „aufgrund seiner Armeezugehörigkeit“ durch eine Gruppe ihm Unbekannter geworden zu sein. In das Wohnhaus sei er gegangen, weil er auf der Suche nach einer ihm „namentlich unbekannten Frau“ war, mit der er sich am Abend zum Picknicken getroffen haben soll. Im Treppenhaus sei ihm später lediglich ein älterer Mann begegnet. Das Opfer und dessen gleichaltrige Freundin habe er nicht bemerkt. Da er ohnehin unter Alkoholeinfluss gestanden habe, könne er sich an viele Einzelheiten nicht erinnern.
Bild aus Überwachungskamera im Wohnhaus des Opfers
Die Staatsanwaltschaft wirft A.A., der seit 2017 Stabsunteroffizier bei der 1. Kommandobrigade Şırnak ist, versuchte Vergewaltigung und Bedrohung mit einer Schusswaffe vor. Die Strafabteilung des Amtsgerichts in Şirnex gab dem Antrag auf Untersuchungshaft statt, weil es Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr gegeben sah.
Hinweis: In einer früheren Version hieß es fälschlicherweise, A.A. werde auch Menschenschmuggel vorgeworfen. Dies ist nicht korrekt.