Öcalan-Anwälte wenden sich an Vollstreckungsgericht

Weil die Dringlichkeitsanträge für einen Besuch bei Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali weiterhin von der Staatsanwaltschaft ignoriert werden, wendet sich der Rechtsbeistand des kurdischen Vordenkers nun an das zuständige Vollstreckungsgericht.

Der Rechtsbeistand von Abdullah Öcalan hat eine Beschwerde beim Vollstreckungsgericht in Bursa eingereicht. Damit sollen die Aufhebung der Isolation in dem türkischen Inselgefängnis Imrali, wo der kurdische Vordenker seit 1999 einsitzt, und die weitere Einschränkung seiner Grundrechte bewirkt werden. Seit August 2019 hat Öcalan keinen Besuch mehr von seinen Anwälten erhalten, der letzte Familienbesuch fand im Frühjahr 2020 statt. Nach den Gerüchten um sein angebliches Ableben genehmigten die türkischen Behörden vergangenen Donnerstag nur ein kurzes Telefonat, das nach knapp fünf Minuten wieder unterbrochen wurde. Sowohl sein Rechtsbeistand als auch Familienangehörige fordern persönlichen Kontakt.

„Angesichts der Ernsthaftigkeit der Bedenken zu den Haftbedingungen unseres Mandanten sollten unsere Beschwerden und Forderungen hinsichtlich der Wahrung seiner Grundrechte- und Freiheiten und Beseitiung aller Aspekte, die gegen das Folterverbot verstoßen, wirksam angegangen werden”, heißt es in dem Antrag. Der Rechtsbeistand von Öcalan fordert daher:

* Die Gewähr des Grundrechts auf Besuche mit Familienangehörigen, Anwälten und Bevollmächtigten

* Beseitigung der Hindernisse beim Zugang der Anwälte zu Ermittlungsakten, die Gewährleistung der freien Advokatur zur Mandatsführung

* Die Gewähr des Grundrechts auf routinemäßige Telefonkontakte gemäß der gesetzlichen Definition

* Die Beseitigung von Hindernissen bei Briefkontakten