64. Antrag für Angehörigenbesuch auf Imrali abgelehnt

Die Besuchsanträge der Angehörigen von Abdullah Öcalan und anderer Inhaftierter auf der Gefängnisinsel Imrali wurden abgelehnt.

Die Besuchsanträge, die Mehmet und Fatma Öcalan bei der Hauptstaatsanwaltschaft von Bursa für einen Besuch am kommenden Montag bei ihrem Bruder Abdullah Öcalan gestellt haben, sind zum 64. Mal abgelehnt worden.

Die Begründung der Antragsablehnung lautete: „Zwecks Durchführung von Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen nach Gesetz Nummer 5275 wurden dem Verurteilten Beschränkungen auferlegt.“ Damit setzt sich die totale Isolation gegen Abdullah Öcalan weiter fort.

Die Besuchsanträge der Familienangehörigen der Gefangenen Hamili Yıldırım, Ömer Hayri Konar und Veysel Aktaş, die ebenfalls auf der Gefängnisinsel Imralı inhaftiert sind, sind auch abgelehnt worden.

Ebenfalls wurde der 733. Besuchsantrag der Anwält*innen von Abdullah Öcalan abgelehnt. Die Rechtsanwält*innen Newroz Uysal, Serbay Köklü und Raziye Turgut hatten am Donnerstag einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft von Bursa gestellt. Auch hier beriefen sich die türkischen Behörden auf das Gesetz Nummer 5275.

Somit wird Abdullah Öcalan seit mehr als sechseinhalb Jahren jeglicher Rechtsbeistand verwehrt. Er unterliegt einer totalen Isolation auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer.