Bürgermeister Mehmet Sıddık Akış zu zwanzig Jahren Haft verurteilt

Der kurdische Bürgermeister Mehmet Sıddık Akış ist in einem Terrorprozess in Colemêrg zu fast zwanzig Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, das Gericht erließ Haftbefehl. Das türkische Innenministerium hat das Rathaus unter Zwangsverwaltung gestellt.

Zwangsverwaltung in Colemêrg

Der vor zwei Tagen festgenommene Bürgermeister Mehmet Sıddık Akış ist vor dem 1. Schwurgericht Hakkari (tr. Colemêrg) zu 19 Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der DEM-Politiker wird beschuldigt, eine bewaffnete terroristische Organisation zu leiten. In dem vor zehn Jahren eröffneten Verfahren sind insgesamt 13 Personen angeklagt.

Akış erklärte vor Gericht, dass er nichts verbrochen habe: „Ich stehe hinter allem, was ich getan habe. Ich habe getan, was ich als Politiker tun musste, und ich habe von Frieden, Geschwisterlichkeit, Gleichheit und Freiheit gesprochen. Das sage ich immer noch, denn darum dreht sich mein gesamtes Leben. Ich habe keine Angst vor dem Gefängnis.“

Das Gericht erließ Haftbefehl, Akış wurde unter hohen Sicherheitsvorkehrungen aus dem Justizgebäude gebracht und wird in einem Gefangenentransporter in ein Gefängnis nach Wan (Van) überführt.

Mehmet Sıddık Akış ist als Kandidat der DEM-Partei bei den Kommunalwahlen in der Türkei am 31. März mit 49 Prozent der Stimmen in Colemêrg zum Ko-Bürgermeister gewählt worden. Nur zwei Monate später, am 3. Juni, teilte das türkische Innenministerium mit, dass Akış des Amtes enthoben wurde und an seiner Stelle der Provinzgouverneur die Amtsgeschäfte übernehmen werde. Der Staatsanwalt, der Akış vor zehn Jahren anklagte, wird inzwischen selbst als Gülen-Anhänger wegen terroristischer Umtriebe vom türkischen Staat gesucht.

Akış ist 1970 in Çelê (Çukurca) geboren und in Colemêrg zur Schule gegangen. Der Vater von vier Kindern hat seit Anfang der 1990er Jahre politische Ämter in kurdischen Parteien übernommen. Seine Kandidatur wurde vor den Kommunalwahlen von den türkischen Behörden überprüft und bewilligt.