Der kurdische Aktivist Mehmet Çakas ist wegen PKK-Mitgliedschaft, nach §129b StGB eine „terroristische Vereinigung im Ausland“, angeklagt. Seit September letzten Jahres wird gegen ihn vor dem OLG Celle verhandelt. Mehmet Çakas war auf Antrag der deutschen Strafverfolgungsbehörden Ende 2022 in Mailand in Auslieferungshaft genommen worden. Eine Überstellung aus Italien an die deutsche Justiz erfolgte im März 2023. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Hannover. Dem 44-Jährigen wird vorgeworfen, sich im Zeitraum 2018 bis 2021 in Hannover und Bremen mitgliedschaftlich für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) betätigt zu haben. Es folgt ein Bericht zu den Verhandlungsterminen vom 23. Januar sowie dem 6., 21. und 28. Februar.
Inhaltlich ging es bei dem Verhandlungstag am 23. Januar um einen Antrag der Verteidigung, bei dem die bisherige Übersetzung kritisiert und hinterfragt wurde. Diese Kritik teilte das Gericht, es konnte an mehreren Stellen im übersetzten Beweismaterial nicht eindeutig festgestellt werden, welche Person wann redet. Dabei scheinen die als Beweise herangezogenen Gespräche vieldeutig und interpretierbar. Das Gericht wird die im Antrag der Verteidigung erwähnten Gespräche in der Beweisführung nicht nutzen.
Im weiteren Verlauf des Prozesstermins wurde vom Gericht ein Beschluss verkündet, den Vorwurf der Gebietsleitertätigkeit auf die Region Bremen zu beschränken, da die Tätigkeiten in der Region Hannover einerseits durch fehlende Offenlegung der Quellen vom LKA Niedersachsen momentan keine feste Beweislage haben. Andererseits, so das Gericht, habe dieser Beschluss keinen relevanten Einfluss auf die Strafhöhe. Bis zum 6. Februar sollten Telefonkommunikationsüberwachungen(TKÜ) gelesen werden, um diese dann zu besprechen.
Am 6. Februar startete der Verhandlungstag mit einer Erklärung der Verteidigung zu den Übersetzungen der Telefonkommunikationsüberwachung im Selbstleseverfahren. Dabei wurden weiter die Übersetzungen des bisherigen Dolmetschers kritisiert. Angesichts der wertenden Übersetzungen wurde darauf hingewiesen, dass sich der Dolmetscher als Teil des Polizeiapparats versteht und mit seiner Art der Übersetzung offenbar „helfen“ will. Das ergab sich aus Befragungen von einem vorherigem Prozesstermin . Nach Ansicht der Verteidigung sind die Übersetzungen des jetzigen Dolmetschers rechtswidrig und es muss eine neue Übersetzung erfolgen.
Am Ende stellte die Verteidigung noch fest, dass Mehmet Çakas bisher im Verfahren nur durch das Grundgesetz geschützte Aktivitäten wie Demonstrationen, Trauerreden und Streitschlichtungen nachgewiesen wurden und keine Tätigkeiten, die nach Rechtsprechung einem „Gebietsleiter“ zu zuordnen sind wie Spendensammlungen.
Der Verhandlungstag am 21. Februar: Das Gericht lässt ungefähr 20 Telefonate für einen weiteres Selbstleseverfahren zum nächsten Prozesstermin neu übersetzen, manche sind schon übersetzt und wurden ausgehändigt. Es wurde von der Vertrauensdolmetscherin von Mehmet Çakas angemerkt, dass in den Telefonaten auch Zazakî (Kirmanckî) gesprochen wird. Das war dem Gericht bisher nicht bewusst und der bisherige sowie der neue Dolmetscher können beide kein Zazakî.
Nach der Aushändigung der bereits übersetzten Telefonprotokolle verlas die Verteidigung eine Erklärung von Mehmet Çakas, welche sich auf seine Haftbedingungen in Italien und die fehlende Empathie durch das Gericht, als er über die er in einem vergangenen Gerichtstermin geredet hatte, bezog. Dabei ging er auf die psychische Folter in italienischer Haft ein, als er in einer Ein-Personen-Zelle zu zweit mit einem Salafisten eingesperrt war und für drei Monate mit niemandem richtig kommunizieren konnte. Die akute Gefahr, der Mehmet Çakas ausgesetzt war, schien das Gericht nicht zu interessieren. Daraufhin wollte Mehmet Çakas wissen, ob die Richter seine Situation aufgrund von schlechter Übersetzung nicht verstanden haben oder ob sie wirklich keine Empathie aufbringen wollen. Dabei fragte er in Bezug zu der Geschichte des kurdischen Volkes: Müssen Kurd:innen sterben, damit ihr Schmerz relevant ist? Am Ende grüßte er alle kurdischsprachigen Menschen zum Tag der Muttersprache.
Bei dem Verhandlungstermin am 28. Februar wurden Telefonate aus dem Selbstleseverfahren angehört, an manchen Stellen sind die neuen Übersetzungen nicht komplett, diese werden im Gericht direkt vom neuen Dolmetscher übersetzt. Dabei stellte sich heraus, dass der vorherige Übersetzer durch seine wertende Interpretation an vielen Stellen in den abgehörten Gesprächen belastbare Aktionen vermutete, welche jedoch nicht aus dem eigentlichen Kontext der Gespräche herauszuhören sind. Aus dem von ihm verstandenem Geldsammeln wurden auf einmal Spaziergänge oder die gemeinsame Planung einer Demonstration. An einer Stelle wird scheinbar das Wort Partei genutzt, bei genauem Hinhören des Dolmetschers im Gericht stellte sich auch das als falsche Übersetzung dar, es wurde ein ähnlich klingendes Wort benutzt. Durch die neue Übersetzung ergibt sich an einzelnen Stellen eine wesentliche Bedeutungsverschiebung der vermeintlichen Beweise gegen Mehmet Çakas.
Es wurden am Ende weitere Übersetzungen der TKÜ's zum Selbstleseverfahren ausgehändigt, um diese beim nächsten Prozesstermin am 6. März zu besprechen. Zudem wurde vom Gericht angekündigt, einen Dolmetscher für die Übersetzung der Teile in Zazakî zu bestellen.
Die nächsten Prozesstermine nach der heutigen Verhandlung sind:
Mittwoch, 13. März
Dienstag, 19. März
Mittwoch, 20. März
Dienstag, 26. März
Mittwoch, 27. März (10 Uhr)
Dienstag, 2. April
Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr vor dem OLG Celle, Kanzleistraße.