U-Haft gegen Klima-Aktivisten
Nach den effektiven Blockaden des Autobahnverkehrs im Rhein-Main-Gebiet durch Abseilaktionen wurden Haftbefehle gegen elf Aktivist*innen verhängt. Zwei wurden gegen Meldeauflagen entlassen.
Nach den effektiven Blockaden des Autobahnverkehrs im Rhein-Main-Gebiet durch Abseilaktionen wurden Haftbefehle gegen elf Aktivist*innen verhängt. Zwei wurden gegen Meldeauflagen entlassen.
Am Montag haben Klimaaktivist*innen Autobahnen im Rhein-Main-Gebiet effektiv blockiert und den Berufsverkehr lahmgelegt. Sie seilten sich von Autobahnbrücken ab, woraufhin die Autobahnen in der Nähe von Frankfurt am Main, Zeppelinsheim und dem Wiesbadener Kreuz in beide Fahrtrichtungen gesperrt wurden. Die Aktivist*innen wollten damit ein Zeichen für eine ökologische Verkehrswende setzen. Die Aktion fand aus Protest gegen die klimazerstörerische Verkehrspolitik und die Zerstörung des Dannenröder Waldes für den Ausbau der Autobahn A49 statt. Die Politik trat eine Hetzkampagne gegen die Aktivist*innen los und die Justiz sekundierte mit einem Exempel.
Bei der Aktion wurden 30 Personen in Gewahrsam genommen, gegen elf von ihnen wurde am Dienstagabend Haftbefehl erlassen. Während bei zwei von ihnen die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden, wurden neun in Untersuchungshaft genommen.
Beteiligte Klimaschützer*innen kommentierten die Entscheidung: „Die heutigen Urteile sind nicht neutral – eine Justiz ohne Augenbinde. Sie führten zu einer Haft, die das Gesetz nicht hergibt, aber politisch gewollt ist, um diese Form von Protest zu unterbinden.“ Den Charakter eines Exempels unterstreicht die Tatsache, dass ähnliche Proteste in vielen Fällen zu keinem Verfahren führten bzw. die Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren.